Stasi-Mord in Berlin
: 50 Jahre nach tödlichem Schuss beginnt der Prozess

Update (15.3.2024) Am DDR-Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße in Ost-Berlin wird ein Mann hinterrücks erschossen. Bis Anklage erhoben werden kann, vergehen Jahrzehnte. Nun kommt es zum Prozess.
Von
dpa
Berlin
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Erst 50 Jahre nach einem Mord an der Friedrichstraße in Ost-Berlin beginnt der Prozess gegen einen Ex-Stasi-Mitarbeiter. Was im Frühjahr 1974 geschah. (Symbolbild)

Hendrik Schmidt/dpa

Update (15.3.2024) Knapp 50 Jahre nach einem Mord am DDR-Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße in Ost-Berlin beginnt am Donnerstag (14. März 2024, um 9 Uhr) der Prozess gegen einen Ex-Stasi-Mitarbeiter. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat den inzwischen 80 Jahre alten Leipziger wegen heimtückischen Mordes angeklagt. Bis es dazu kam, vergingen Jahrzehnte. Erst im vergangenen Jahr sah die Behörde eine Chance, den Fall vor Gericht zu bringen.

Überblick:

Was damals am Grenzübergang Friedrichstraße im Jahr 1974 passierte

Von wo kam der entscheidende Hinweis Jahrzehnte später

Kinder des Opfers

Angeklagter bestreitet Tatvorwurf

Gericht muss Urkunden bewerten

Augenzeugin: „Dann fiel ein Schuss“

Auszeichnung nach der Tötung

Zuschauer reisen aus Polen zum Prozess

Was im März ´74 geschah

Der Oberleutnant und Stasi-Mitarbeiter soll den 38 Jahre alten Czesław Kukuczka aus Polen am 29. März 1974 aus zwei Meter Entfernung gezielt in den Rücken geschossen haben. Der heimtückische Mord fand an dem belebtesten Grenzübergang zwischen Ost und West statt – dem DDR-Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße in Ost-Berlin. Den tödlichen Schuss soll er aus dem Verborgenen abgefeuert haben. Der Leipziger soll zur Tatzeit einer Operativgruppe des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) angehört haben und mit der „Unschädlichmachung“ des Polen beauftragt worden sein. Vorangegangen sein soll, dass der 38-Jährige in der polnischen Botschaft versucht haben soll, seine Ausreise nach West-Berlin zu erzwingen.

Entscheidender Hinweis erst im Jahr 2016

Der Fall wurde von der Zentralen Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter erfasst, die Unrechtstaten in der DDR dokumentierte und Beweismittel sammelte. Nach dem Fall der Mauer 1989 wurde er weiter verfolgt. Allerdings kamen die Ermittlungen laut Staatsanwaltschaft über viele Jahre nicht voran. Erst 2016 habe es einen entscheidenden Hinweis zur Identität des Schützen aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv gegeben. Zunächst ging die Staatsanwaltschaft nach Angaben eines Sprechers jedoch von einem Totschlag aus. In diesem Fall wäre die Tat verjährt gewesen. Inzwischen sieht die Behörde jedoch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.

Dieser Argumentation ist das Gericht bislang gefolgt und ließ die Anklage zu. Wegen seiner zeitgeschichtlichen Bedeutung wird der Prozess aufgezeichnet. Nach Angaben des Historikers Gerhard Sälter von der Stiftung Berliner Mauer ist es das erste Mal, dass ein Mordauftrag des MfS vor Gericht kommt, der vollzogen wurde. „Bisher kannten wir nur unausgeführte Mordplanungen, einen nachgewiesenen Mordversuch und Spekulationen darüber, ob das MfS nicht an Todesfällen beteiligt gewesen sei“, erklärte er.

Entscheidend für diese neue Bewertung war nach Angaben der Nebenklageanwälte ein europäischer Haftbefehl gegen den Angeklagten nach beharrlichen Nachforschungen auf der polnischen Seite. Der Haftbefehl habe zur Überprüfung des Falls geführt, erklärte Anwalt Thomas Walther, der einen der Söhne vertritt.

Kinder des Opfers sind Nebenkläger

Die Kinder des getöteten Polen – zwei Söhne und eine Tochter – sowie eine Schwester des Opfers treten im Verfahren am Kriminalgericht Moabit als Nebenkläger auf. Am ersten Prozesstag ist nach Gerichtsangaben unter anderem ein Kriminalhauptkommissar geladen. Der Angeklagte hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das Landgericht Berlin hat zunächst sieben Prozesstage geplant.

Angeklagter bestreitet Tatvorwurf



Interessiert blickt der schlanke Mann mit Rolli unterm Sakko ins Publikum. Als Staatsanwältin Henrike Hillmann die Anklage verliest, macht er sich Notizen. Der 80-jährige Deutsche soll zur Tatzeit einer Operativgruppe des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit angehört haben und mit der „Unschädlichmachung“ des Polen beauftragt worden sein. An jenem 29. März 1974 soll der Ex-Stasi-Offizier – verborgen hinter einer Sichtblende – abgefeuert haben, „um den Geschädigten unmittelbar nach Durchtreten des letzten Kontrollpunktes zu töten“.

Der Angeklagte wird sich zu den Vorwürfen nicht vor Gericht äußern. „Ich darf mitteilen, dass mein Mandant den Tatvorwurf bestreitet“, erklärt stattdessen seine Verteidigerin Andrea Liebscher zum Prozessauftakt. Für den Anwalt der Tochter, Hans-Jürgen Förster, zeigt der Fall vor allem eines: „Es ist nicht abstrakt, dass Mord nicht verjährt.“ Wegen seiner zeitgeschichtlichen Bedeutung wird der Prozess aufgezeichnet.

Gericht muss Urkunden bewerten

Der Vorsitzende Richter Bernd Miczajka macht zum Prozessbeginn deutlich, wo die Schwierigkeit 50 Jahre nach der Tat liegt: „Vieles wird auf der Bewertung von Urkunden beruhen.“ Das Gericht müsse sich ein Bild davon machen, wie verlässlich diese seien.

Ein Berliner Kriminalkommissar, der die alten Akten für die neuen Ermittlungen auf den Tisch bekam, erläutert vor Gericht, wie es zu der Neueinstufung als Mord kam. Zunächst sei man von einem Totschlag ausgegangen, weil das Opfer an dem Tattag in der polnischen Botschaft versucht haben soll, seine Ausreise nach West-Berlin mithilfe einer Bombenattrappe zu erzwingen. Zeugen hätten jedoch geschildert, dass der 38-Jährige an jenem 29. März 1974 bereits zwei der drei Kontrollstellen am „Tränenpalast“ ungehindert hinter sich gelassen habe, als der Schuss gefallen sei. Der Pole sei sich sicher gewesen, sein Ziel erreicht zu haben. Genau in diesem Augenblick der Arglosigkeit sei der Schuss gefallen.

Augenzeugin: „Dann fiel ein Schuss“

„Der trat hinter ihn, dann fiel ein Schuss“, schildert eine damalige Augenzeugin im Prozess. „Ich habe damals gedacht, das ist ein schlechter Film.“ Die heute 65-Jährige aus Hessen war mit ihrer Schulklasse in Berlin, am Tattag hatten die Zehntklässler Ost-Berlin besucht und wollten zurück in den West-Teil der damals geteilten Stadt. „Hinter mir stand ein Mann mit einer Reisetasche“, erinnert sich die Frau. Es seien viele Uniformierte vor Ort gewesen. Der Mann sei vorgezogen worden. Nachdem er seinen Pass zurückbekommen habe, sei er zielgerichtet auf die Unterführung zugegangen und habe sich nicht umgedreht. Plötzlich sei jedoch ein Mann in einem langen Mantel von hinten vorgetreten – und der Schuss sei gefallen.

Der Mann mit der Reisetasche sei zusammengesunken. „Das sehe ich noch bildlich vor mir“, so die 65-Jährige. Danach seien sofort die Türen geschlossen worden, eine Frau habe geschrien. „Wir hatten unheimliche Angst“, so die Sozialpädagogin. Zurück im Westen informierte der Lehrer die Polizei.

Auszeichnung nach der Tötung

Damals habe es eine erfolglose Anfrage an die Justiz im Osten gegeben, so der Berliner Kommissar. Später kam ein Hinweis aus einer eher ungewöhnlichen Richtung: Ein vom damaligen Minister Erich Mielke unterzeichneter Befehl nannte Stasi-Mitarbeiter, die im Zusammenhang mit der Tötung ausgezeichnet werden sollten. „Das war eine Befehlskette, die von oben nach unten ging, mit verschiedenen Namen“, so der Kommissar. Der Name des Angeklagten habe „ziemlich weit unten“ gestanden. Der heute 80-Jährige bekam demnach eine Bronze-Medaille.

Zuschauer reisen aus Polen zum Prozess

Den Auftakt des Verfahrens verfolgten auch zwei Staatsanwälte aus Polen sowie ein Historiker, der an der Aufarbeitung des Falls beteiligt war. Das Landgericht hat zunächst insgesamt sieben Verhandlungstage geplant. Ein Urteil könnte demnach am 23. Mai 2024 gesprochen werden. Der Prozess soll am 4. April 2024 mit der Vernehmung einer weiteren Augenzeugin fortgesetzt werden.

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