Steuern und Zoll
: Zwei deutsche Gemeinden gehören nicht zum EU-Zollgebiet

Innerhalb Deutschlands nach internationalem Zollbestimmungen Abgaben zahlen? Welche zwei deutschen Orte das betrifft und welche Sondersteuerregelungen dort gelten.
Von
Lisa Klopp-Jaber
Berlin
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Die bunten Häuser am Hafen der Hochseeinsel Helgoland. +++ dpa-Bildfunk +++

Von diesem zwei deutschen Gebieten kann man Waren nur nach internationalen Zollbestimmungen in den Rest von Deutschland nehmen.

Sina Schuldt/dpa
  • Büsingen und Helgoland gehören nicht zum EU-Zollgebiet.
  • Büsingen liegt in Baden-Württemberg und ist von der Schweiz umgeben.
  • Helgoland gehört zu Schleswig-Holstein und liegt 48,5 km vom Festland entfernt.
  • Besondere Zollbestimmungen und Freimengen für Waren gelten dort.
  • Tabak, Alkohol, Medikamente und Kraftstoff unterliegen bestimmten Limits.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

In einer deutschen Gemeinde Zigaretten und Alkohol kaufen und diese dann beim Zoll anmelden, wenn man in den deutschen Nachbarort fahren will? Das klingt verrückt. Gibt es bei uns in Deutschland aber!

Es gibt zwei kleine Gebiete innerhalb Deutschlands, die zum deutschen Staatsgebiet gehören, aber nicht zum Zollgebiet der EU. Damit gelten für diese zwei deutschen Orte nicht die Zollbestimmungen der EU. Das heißt, man kann dort nicht so frei und ohne Abgaben einkaufen und die Waren mitnehmen.

Um welche zwei Orte es sich handelt und welche Sonderzollbestimmungen es gibt.

Sonderrecht in Deutschland: Büsingen am Hochrhein in Baden-Württemberg

Büsingen ist eine deutsche Gemeinde in dem Landkreis Konstanz. Warum also zählt Büsingen nicht zum EU-Zollgebiet? Die kleine Gemeinde ist komplett von Schweizer Staatsgebiet umgeben. Damit ist sie die einzige deutsche Gemeinde, die gänzlich in einer Exklave liegt.

Im Jahr 1810 wurde Büsingen im Grenzvertrag zwischen Württemberg und Baden dem Großherzogtum Baden zugesprochen. Auch nach dem Wiener Kongress von 1814/1815, bei dem die Grenzen Europas neu festgelegt wurden, blieb die Zugehörigkeit von Büsingen zu Baden unverändert.

Insel von Schleswig-Holstein gehört nicht zum EU-Zollgebiet: Helgoland

Die deutsche Insel Helgoland gehört ebenfalls nicht zum EU-Zollgebiet. Auf der Insel werden auch keine deutschen Verbrauchsteuern erhoben. Die Insel in der Nordsee ist 48,5 Kilometer vom deutschen Festland entfernt und gehört zum Landkreis Pinneberg in Schleswig-Holstein.

1890 ging Helgoland von Großbritannien an das Deutsche Kaiserreich über. Die Helgoländer waren allerdings mehrheitlich dagegen, Deutsche zu werden. Für sie war ihre Steuer- und Zollfreiheit wichtig, die ihnen per Vertrag zugestanden wurde und bis heute besteht.

Zollbestimmungen für Büsingen und Helgoland innerhalb Deutschland

Für Büsingen und Helgoland gelten die Zollbestimmungen für Nicht-EU-Staaten - also internationale Zollbestimmungen. Man darf Waren und Produkte ohne Abgaben zu zahlen mitnehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden und sich die Waren die Reisefreimengen für Waren aus Nicht-EU-Staaten nicht überschreiten.

Voraussetzungen, um aus Büsingen und Helgoland Waren mitzubringen

  • Die Ware muss persönlich transportiert werden, also im Rucksack auf dem Rücken, im eigenen Auto, mit dem man fährt oder im Handgepäck im Flugzeug.
  • Man hat die Ware gekauft, um sie als Privatperson zu nutzen, zu verschenken oder um sie an Personen des eigenen Haushalts zu geben.

Freimengen, die bei der Rückkehr von Büsingen und Helgoland nicht überschritten werden dürfen

Tabakwaren, wenn die Person über 17 Jahre alt ist:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 Gramm Rauchtabak (hierunter fallen auch erhitzter Tabak und Wasserpfeifentabak)
  • oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn die Person über 17 Jahre alt ist:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
  • 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
  • 4 Liter nicht schäumende Weine und
  • 16 Liter Bier

Arzneimittel:

  • die Menge für den persönlichen Bedarf

Kraftstoff:

  • 10 Liter Kraftstoff in einem Reservekanister

Andere Waren:

  • bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
  • bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
  • bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro

Zoll und Steuern: Flug- und Seeverkehr von Helgoland

Folgende Waren von Helgoland, die im Flug- und Seeverkehr mitgeführt werden, müssen vor dem Verbringen beim Zollamt Helgoland angemeldet werden:

  • Waren, deren Wert und Menge die oben genannten Freimengen überschreiten
  • Waren, die nach Außenwirtschaftsrecht verboten oder beschränkt sind