Streik bei Lufthansa und Eurowings: Ist auch Condor betroffen?

Kommt es aktuell auch zu Streiks bei Condor?
Boris Roessler/dpaMehrere Streiks bei der Lufthansa und ihren Tochtergesellschaften bringen den Flugverkehr diese Woche erheblich durcheinander. Nach Arbeitsniederlegungen der Piloten folgt auch ein Streik des Kabinenpersonals. Welche Fluggesellschaften sind davon betroffen und worauf müssen sich Passagiere einstellen?
Streik bei Condor?
Condor ist von den aktuellen Streiks nicht direkt betroffen, da sich die Arbeitskämpfe ausschließlich auf die Lufthansa-Gruppe und deren Tochtergesellschaften konzentrieren. Condor gehört bereits seit 2009 nicht mehr zur Lufthansa und operiert unabhängig.
Streiks bei Lufthansa und Eurowings: Was wird wann bestreikt?
Die Arbeitskämpfe konzentrieren sich auf die Lufthansa-Gruppe und verlaufen in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen:
- Montag: Streik bei Eurowings Deutschland (Eurowings Europe war nicht betroffen)
- Montag und Dienstag: Streik der Piloten (Vereinigung Cockpit) bei Lufthansa
- Mittwoch und Donnerstag: Streik des Kabinenpersonals (UFO) bei Lufthansa und Cityline
Besonders betroffen sind die großen Drehkreuze Frankfurt und München, aber auch zahlreiche weitere Flughäfen in Deutschland durch Ausfälle bei Cityline-Verbindungen. Alle Abflüge der Lufthansa-Tochter von den Flughäfen Frankfurt, München, Hamburg, Bremen, Stuttgart, Köln, Düsseldorf, Berlin und Hannover werden bestreikt. Insgesamt kommt es zu hunderten gestrichenen Flügen täglich.
Was Passagiere wissen sollten
Reisende sollten sich regelmäßig über den Status ihres Fluges auf der Airline-Website informieren und ihre E-Mails prüfen, da betroffene Passagiere direkt benachrichtigt werden. Tickets für Flüge an Streiktagen können in vielen Fällen kostenfrei umgebucht oder erstattet werden. Grundsätzlich ist die Fluggesellschaft der erste Ansprechpartner, bei Pauschalreisen der Veranstalter. Zudem sind Airlines verpflichtet, alternative Beförderungen anzubieten.
Fällt ein Flug aus, haben Passagiere Anspruch auf Rückerstattung oder einen Ersatzflug, bei längeren Wartezeiten auch auf Verpflegung, Unterkunft und Transfers. Unterstützungsleistungen greifen je nach Flugstrecke bereits ab zwei bis vier Stunden Verspätung. Eine Entschädigung von bis zu 600 EUR ist grundsätzlich möglich, hängt jedoch davon ab, ob der Streik als außergewöhnlicher Umstand gewertet wird. Nach aktueller Rechtsprechung kann dies im Einzelfall unterschiedlich beurteilt werden, bei einem Streik des eigenen Personals der Airline ist dies in der Regel nicht der Fall. Passagiere können bei einem Streik demnach meist einen Anspruch geltend machen.
