Milchviehbetrieb in Brandenburg
: Diese Strafen drohen bei Quälerei und Misshandlung von Tieren

Die Statistik zur Tierquälerei erschreckt. Was als Tierquälerei gilt und welche Strafen drohen.
Von
Lisa Klopp-Jaber
Frankfurt (Oder)
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Kühe Fressen ihr Futter im Stall. Für den eigenen Hofladen und für einige regionale Kunden stellt die Familie Lenhardt aus den Produkten der eigenen Milchwirtschaft ein eigenes Bauernhof-Eis her. (zu dpa: «Eis aus dem Hofcafé neben dem Kuhstall») +++ dpa-Bildfunk +++

Was ist Tierquälerei und welche Strafen drohen den Tätern?

Lando Hass/dpa
  • Tierquälerei: Strafen bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe, lebenslanges Tierhaltungsverbot möglich.
  • §17 des TierSchG definiert Tierquälerei und Misshandlung: Rohheit, erhebliche Schmerzen, Leiden.
  • Über 200 Fälle seit 2016 in Online-Datenbank von Aninova, Ariwa und Soko Tierschutz verzeichnet.
  • Gequälte Tiere können eingezogen, in Tierheim gebracht werden.
  • Tierquälerei bei Behörden, Polizei, PETA melden, Beweise sammeln.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Das deutsche Tierschutzgesetz (TierSchG) definiert in § 2 die Anforderungen an den Halter und an die Betreuer von Tieren. Die Tiere müssen ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht sein. Das Tier muss sich artgemäß bewegen können, sodass ihm keine Schmerzen oder vermeidbare Leiden und Schäden entstehen können. Außerdem müssen Halter und Betreuer von Tieren die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben, um für die genannten Kriterien sorgen zu können.

Leider werden die Anforderungen von den Menschen, die Tiere halten oder betreuen, oft nicht erfüllt. Die Tierrechtsorganisationen Aninova, Ariwa und Soko Tierschutz haben in ihrer Online-Datenbank seit 2016 in Deutschland über 200 Fälle von Tierquälerei in Deutschland verzeichnet. Die Dunkelziffer ist weitaus größer. Jüngster Fall: Die grausam gequälten und misshandelten Milchkühe und Kälber von dem Milchviehbetrieb Wollschow-Menkiner Agrar GmbH in Brüssow.

Was ist Tierquälerei und welche Strafen drohen den Tätern?

Das versteht man unter Tierquälerei

Was Tierquälerei ist, wird im deutschen Tierschutz definiert. In § 17 TierSchG wird erklärt, dass Tierquälerei ist, wenn:

  • ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet wird,
  • einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Leiden und Schmerzen zugefügt werden,
  • einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt werden.

Der letzte Punkt gilt als „quälende Tiermisshandlung“.

Diese Strafen drohen bei Tierquälerei

Wer nach § 17 TierSchG ein Tier quält oder misshandelt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Dazu kann ein lebenslanges Verbot verhangen werden, Tier zu halten, zu betreuen oder beruflich mit Tieren umzugehen. Für weniger schwere und fahrlässige Tiermisshandlungen können Bußgelder gegen den Täter oder die Täterin verhangen werden.

Wird ein fremdes Tier gequält oder misshandelt, gilt die Tat als Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch.

Gequälte oder misshandelte Tiere können eingezogen oder in einem Tierheim untergebracht werden.

Tierquälerei melden

Wer Tierquälerei bemerkt oder vermutet, muss dies melden. Das kann man bei dem Veterinäramt, der Polizei, einem Tierheim, dem örtlichen Tierschutzverein oder PETA Deutschland tun. Ist man Zeuge einer akuten Tiermisshandlung und Tierquälerei, muss man umgehend die Polizei rufen und Anzeige erstatten. Am besten dokumentiert man Ort, Zeit und Datum des Vorfalls und macht Fotos oder Videos von der Tat als Beweis. Dazu rät PETA Deutschland e.V..