Totes Baby im Krankenhaus
: Warum starb der Säugling? Ermittlungen gegen Vater

(UPDATE) Ein zwei Monate altes Baby ist in einem Krankenhaus in Neubrandenburg gestorben. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen aufgenommen, die sich nun gegen den Vater des Kindes richten.
Von
dpa
Neubrandenburg
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Ein Blaulicht ist auf dem Dach eines Polizeifahrzeugs zu sehen. (Symbolbild)

Lino Mirgeler, dpa

(Update) Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ermittelt wegen des Todes eines zwei Monate alten Babys. Das Kind sei am Wochenende in einem Neubrandenburger Krankenhaus gestorben, sagte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde am Montag (15.01.2024). Zum Fokus der Ermittlungen sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft: „Es geht nicht um die Klinik.“ Mittlerweile wurde bekannt, dass die Ermittlungen sich gegen den Vater richten.

Anzeichen für Fremdverschulden

Nach dem Tod des Säuglings hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge gegen den 29–jährigen Vater eingeleitet. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.

„Im Laufe der zur Todesursache aufgenommenen Ermittlungen hat sich gegen den 29–jährigen Vater des Kindes der dringende Tatverdacht der Körperverletzung mit Todesfolge ergeben“, sagte Oberstaatsanwältin Beatrix Heuer. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg werde noch am Dienstag den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den vorläufig festgenommenen Beschuldigten beim zuständigen Amtsgericht stellen.

Weitere Angaben zu einzelnen Ermittlungsergebnissen seien mit Rücksicht auf die Hinterbliebenen als auch im Hinblick auf die gerade aufgenommenen Ermittlungen aus ermittlungstaktischen Gründen nicht möglich.

Das Kind war laut Neubrandenburger Staatsanwaltschaft am Wochenende im Dietrich–Bonhoeffer–Klinikum in Neubrandenburg gestorben. Die Staatsanwaltschaft hatte von Amts wegen Ermittlungen aufgenommen, weil es Anzeichen für ein Fremdverschulden gegeben habe, beziehungsweise ein solches nicht ausgeschlossen werden könne. Die Todesursache sollte unter anderem eine Obduktion klären.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben von Amts wegen. Das sei der Fall, wenn es Anzeichen für ein Fremdverschulden gebe beziehungsweise ein solches nicht ausgeschlossen werden könne.

Neubrandenburg ist eine Kreisstadt mit rund 63.000 Einwohnern in Mecklenburg–Vorpommern. Im Einzugsgebiet der Kommune wohnen rund 420.000 Menschen.