Wahl in Sachsen-Anhalt
: Öffnungszeiten - Wann haben die Wahllokale am 6. September geöffnet?

Wann öffnen am Sonntag die Wahllokale zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und bis wann kann dort gewählt werden?
Von
Daniel Steiger
Magdeburg
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Vorbereitung für Briefwahl in Sachsen-Anhalt: ARCHIV - 19.08.2026, Sachsen-Anhalt, Wernigerode: Hinweisschilder mit der Aufschrift "Wahllokal" stehen in der Stadtverwaltung bereit. Für die anstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt richtet die Stadt Wahlräume und ein Briefwahlbüro ein. (zu dpa: «Was man über die Wahl in Sachsen-Anhalt wissen sollte») Foto: Matthias Bein/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Wann, wo, wie - Alle Infos zu den Wahllokalen bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt gibt es hier.

Matthias Bein/dpa

An diesem Wochenende findet in Sachsen-Anhalt die Landtagswahl statt. Am Sonntag, 6. September 2026, sind knapp 1,7 Millionen Wahlberechtigte zur Stimmabgabe aufgerufen. Wann sind die Wahllokale geöffnet?

Öffnungszeiten der Wahllokale in Sachsen-Anhalt

Die Wahllokale in Sachsen-Anhalt öffnen am 6. September um 8 Uhr. Gewählt werden kann an diesem Tag bis 18 Uhr. Im Anschluss beginnt die Auszählung der Stimmen.

Welches Wahllokal ist das richtige?

Das Wahlgebiet des Landes Sachsen-Anhalt ist für die Landtagswahl in 41 Wahlkreise eingeteilt. Die Größe der Wahlkreise berücksichtigt die durchschnittliche Zahl der deutschen Bevölkerung, um im ganzen Land die gleichen Wahlbedingungen zu schaffen.

Die 41 Wahlkreise werden für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt. Die Gemeinden und Verbandsgemeinden bestimmen, welche Wahlbezirke zu bilden sind. Insgesamt werden in Sachsen-Anhalt rund 2.600 Wahlbezirke gebildet.

Die Adresse des Wahllokals (Wahlraum) steht auf der Wahlbenachrichtigung, die der Wahlberechtigte vor der Wahl erhält.

So wählt man im Wahllokal

Am Wahltag geht der Wahlberechtigte mit der Wahlbenachrichtigung und seinem Personalausweis, Reisepass oder einem sonstigen amtlichen Lichtbilddokument zu dem auf der Wahlbenachrichtigung genannten Wahlraum (Wahllokal). Nach der Feststellung der Wahlberechtigung erhält der Wahlberechtigte einen Stimmzettel ausgehändigt, geht in die Wahlkabine, kennzeichnet unbeobachtet den Stimmzettel und faltet diesen mehrfach zusammen. Anschließend steckt er den Stimmzettel in die Wahlurne.

In der Wahlkabine darf sich immer nur ein Wähler und nur so lange wie nötig aufhalten. Eine Ausnahme besteht nur für Wähler, die nicht lesen können oder wegen einer Behinderung gehindert sind, den Stimmzettel selbst zu kennzeichnen und zu falten. Diese Personen können sich der Hilfe einer anderen Person, sog. Hilfsperson, bedienen. In der Wahlkabine dürfen keine Fotos oder Videoaufnahmen gemacht werden.