Waldbrand: Was in Brandenburger Wäldern verboten ist

Waldbrandgefahr in Brandenburg: So verhindert man ihn.
Thomas Schulz/dpaBrandenburg verfügt über 1,1 Millionen Hektar Wald. Das sind 37 Prozent der Landesfläche. Diese 37 Prozent des Lands Brandenburg sind besonders während der Waldbrand-Saison gefährdet. Deswegen gibt es Gesetze und Vorschriften – was man im Wald in Brandenburg machen darf und was nicht.
Brand im Wald – was ist erlaubt und was verboten?
Was in den Brandenburger Wäldern erlaubt und verboten ist, in einer Übersicht:
- Rauchen
- Lagerfeuer und Grillen
- Auto parken im Wald
- Feuerwerk
- Fluglaternen
Zigaretten im Wald
In Brandenburg ist es das ganze Jahr über verboten, im Wald und in weniger als 50 Meter vom Waldrand entfernt zu rauchen (Paragraf 23 Absatz 1 Landeswaldgesetz). Das gilt natürlich besonders, wenn eine Waldbrandgefahr ausgerufen wurde.
Feuer anzünden oder Grillen
Auch das Anzünden eines Feuers und das Grillen im Wald oder weniger als 50 Meter vom Waldrand entfernt sowie an Seeufern in Waldnähe sind ganzjährig in Brandenburg verboten – so auch während einer Waldbrandgefahr.
Für Personen mit Grundstück in Waldnähe gilt eine Ausnahme. Sie brauchen nur einen Abstand von 30 Metern zum Waldrand einhalten, solange sie ausreichend vorbeugende Brandschutzmaßnahmen einhalten. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 gilt diese Ausnahme allerdings nicht mehr.
Auto fahren und Parken im Wald
Das Befahren der Brandenburger Wälder mit Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich das ganze Jahr über verboten, außer für die Bewirtschaftung des Waldes und die Ausübung der Jagd. Ebenso ist das Parken im oder am Wald verboten und nur auf ausgeschilderten Waldparkplätzen erlaubt. Besonders bei hoher Waldbrandgefahr sollte man nicht über trockenem Gras parken, da heiße Fahrzeugteile schnell zur Zündquelle werden. Ebenso müssen Zufahrtswege zum Wald für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr immer freigehalten werden.
Feuerwerk im Wald oder Waldrand
Weder Zündort noch mögliche Flugbahn des brennenden Flugkörpers, noch der Explosionsort einschließlich des niedergehenden Funkenfluges dürfen im Wald sein oder weniger als 50 Meter an den Waldrand heranreichen.
Fluglaternen
Seit 2010 gilt in Brandenburg ein generelles Verbot zum Betrieb von Fluglaternen.
Sofort 112 wählen
Wenn ein Brand ausgebrochen ist, muss man sofort die Feuerwehr (Notruf 112) oder die Polizei (Notruf 110) anrufen. Man sollte mitteilen, wo es brennt, was brennt (Bodenfeuer oder schon die Baumkronen) und ob Menschen in Gefahr sind.
Waldbrandgefahrenstufen
Hinweisschilder mit Waldbrandgefahrenstufen, welche die unterschiedliche Gefahr für die Entstehung eines Waldbrandes darstellen, gibt es im Wald und an Waldeingängen. Auch im Internet kann man die tagesaktuellen Waldbrandgefahrenstufen für den Landkreis nachlesen.
1 = sehr geringe Gefahr
2 = geringe Gefahr
3 = mittlere Gefahr
4 = hohe Gefahr
5 = sehr hohe Gefahr
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg veröffentlicht folgende Karte mit den tagesaktuellen Waldbrandgefahrenstufen auf seiner Webseite.
