Weihnachtsbeleuchtung
: Bis wann sie leuchten kann und wann man sie abnehmen sollte

Welche Regeln gelten rund um Weihnachtsdeko und Beleuchtung? Wann man sie abmachen muss.
Von
Lisa Klopp-Jaber
Frankfurt (Oder)
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Ein weihnachtlich geschmücktes und beleuchtetes Wohnhaus ist in der blauen Stunde zu sehen. +++ dpa-Bildfunk +++

Ein weihnachtlich geschmücktes und beleuchtetes Wohnhaus. Wann sollte die Weihnachtsdeko und die Beleuchtung abgemacht werden?

Uwe Anspach/dpa

In Deutschland und vielen anderen Ländern gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die genau festlegen, bis wann Weihnachtsbeleuchtung im Januar eingeschaltet oder aufgehängt bleiben muss. Rechtlich gesehen lässt sich jede Lichterkette das ganze Jahr über betreiben, solange sie andere nicht durch übermäßige Helligkeit oder Störung der Nachtruhe beeinträchtigt. Eine allzu grelle Beleuchtung, die über das ortsübliche Niveau hinausgeht, kann nach Immissionsrecht Anstoß erregen und im Extremfall zu Beschwerden führen. Ebenso gilt in Deutschland die gesetzliche Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, in der auch festliche Lichter im Außenbereich nicht stören sollten.

Weihnachtsdeko im Januar: Bis wann kann sie dranbleiben?

Während es keine rechtliche Frist gibt, haben sich kulturelle Orientierungspunkte etabliert, die vielen als Richtwerte dienen. Für viele endet die Weihnachtszeit mit dem Dreikönigstag am 6. Januar. An diesem Datum entfernen zahlreiche Familien Weihnachtsbaum und festliche Dekoration. Manche liturgische Kalender sehen das Ende der Weihnachtszeit sogar noch später, nämlich am 2. Februar mit dem Fest Mariä Lichtmess, was ebenfalls als spätester Anlass zum Abbau gelten kann.

Praktische Empfehlungen für Lichterketten im Januar

Viele Menschen schalten ihre Weihnachtsbeleuchtung in den ersten Januartagen ab und entfernen sie in der zweiten Januarwoche, spätestens bis Ende Januar. Dieser Zeitraum ergibt sich aus dem kulturellen Brauch, die Lichter während der zwölf Tage von Weihnachten stehen zu lassen, und der praktischen Überlegung, dass Lichterketten und Dekoration draußen Wind, Feuchtigkeit und Kälte ausgesetzt sind. Längeres Betreiben kann die Lebensdauer der Materialien verkürzen und unter Umständen Sicherheitsrisiken erhöhen. Fachleute empfehlen zudem, die Stromnutzung durch Zeitschaltuhren einzuschränken, um Energie zu sparen und die Geräte nicht rund um die Uhr laufen zu lassen.

Sicherheit und Rücksichtnahme

Unabhängig vom Datum im Januar sollte die Sicherheit im Mittelpunkt stehen. Technisch einwandfreie Beleuchtung mit geeigneter Schutzklasse für den Außenbereich und regelmäßige Kontrolle auf Beschädigungen sind wichtig, um Kurzschlüsse oder gar Brandgefahr zu vermeiden. Bei LED-Lichterketten lohnt sich der Blick in die Herstellerangaben zur zulässigen täglichen Betriebszeit. Zudem spielt der Nachbar eine Rolle. Außenbeleuchtung sollte so ausgerichtet sein, dass sie andere nicht blendet oder während der Nachtruhe stört.

Wann muss Weihnachtsbeleuchtung abgenommen werden?

Juristisch gibt es keine feste Frist, bis wann Weihnachtsbeleuchtung im Januar angeschaltetbleiben darf. Als Orientierungswerte gelten kulturelle Traditionen wie der Dreikönigstag am 6. Januar oder Mariä Lichtmess am 2. Februar. Praktisch wird die Beleuchtung oft in der ersten Hälfte des Monats abgeschaltet und spätestens bis Ende Januar abgenommen. Wichtiger als ein festes Datum sind Sicherheit, Energieeffizienz und Rücksicht auf die Umgebung.