Wildunfall
: Welche Kfz-Versicherung den Schaden am Auto zahlt

Wildunfälle nehmen im Herbst zu: Frühe Dämmerung, Nebel und die Brunftzeit erhöhen das Risiko auf den Straßen. Welche Kfz-Versicherung braucht man im Schadensfall und was muss beachtet werden?
Von
dpa/red
Deutschland
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Achtung, Wild! Wenn es zeitiger dunkel wird, häufen sich auch wieder die Wildunfälle. Welche Versicherung benötigt man, damit der Schaden reguliert wird?

Jan Woitas/dpa
  • Wildunfälle häufen sich im Herbst – frühe Dämmerung, Nebel und Brunft erhöhen das Risiko.
  • Nur Kfz-Haftpflicht reicht nicht: Schäden zahlt die Kasko, abhängig von den Vertragsklauseln.
  • Teil- und Vollkasko decken Zusammenstöße mit Haarwild wie Rehen, Hirschen, Füchsen und Wildschweinen.
  • Andere Tiere oft nur mit erweiterter Wildschadenklausel versichert; sonst hilft nur Vollkasko.
  • Wichtig für die Regulierung: Unfallstelle sichern, Polizei rufen, Fotos machen und Bescheinigung einholen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Im Herbst steigt das Risiko für Wildunfälle. Dazu tragen unter anderem die frühe Dämmerung, Nebel und die Brunftzeit vieler Wildtiere bei. Sicherheitsvorkehrungen wie etwa den Fuß vom Gas zu nehmen und besonders auf ländlichen Straßen noch aufmerksamer zu fahren, sind nun noch wichtiger.

Doch was, wenn es gekracht hat: Wer kommt dann für den Schaden auf? Wer nur die Kfz-Haftpflichtversicherung hat, muss den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Schäden durch Wildunfälle kann aber eine vorhandene Kaskoversicherung begleichen, erläuterte der Bund der Versicherten (BdV).

Kfz-Versicherung: Welche Tierschäden werden übernommen? Auf das Kleingedruckte achten

Aber auch dabei komme es im Schadensfall auf das Kleingedruckte des eigenen Vertrags an. So ist ein Zusammenstoß mit Haarwild sowohl in der Teil- als auch in der Vollkaskoversicherung abgesichert. Dazu zählen unter anderem Füchse, Hasen, Hirsche und Rehe sowie Wildschweine. Und jetzt kommt der mögliche Haken: Unfälle mit Nutz- und Haustieren sowie Kollisionen mit Federwild, Wölfen oder Waschbären sind nicht immer abgedeckt, so der BdV.

Die Folgekosten deckt die Teilkaskoversicherung nur dann ab, wenn die Bedingungen die sogenannte erweiterte Wildschadenklausel enthalten. Diese schließt dann den Zusammenstoß mit Tieren jeder Art ein. Wer diese Klausel nicht im Vertrag hat, kann nur auf eine möglicherweise vorhandene Vollkaskoversicherung zurückgreifen. Dann aber würde der Schaden die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes bedeuten.

Wenn es kracht: So verhalten Sie sich richtig

Nach einem Wildunfall zählt vor allem, Ruhe zu bewahren. Die Versicherungen empfehlen folgendes Vorgehen:

  • Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und Unfallstelle absichern.
  • Bei verletzten Personen den Notruf 112 wählen und Erste Hilfe leisten.
  • Die Polizei verständigen (auch wenn niemand verletzt wurde). Verletzte Tiere nicht anfassen und ausreichend Abstand halten.
  • Bis zum Eintreffen von Polizei oder Jagdausübungsberechtigten an einem sicheren Ort warten.

Diese Punkte sind für die Abwicklung von Wildschäden essenziell

Wie auch immer der Versicherungsschutz aussieht: Für die Abwicklung des Schadens mit der Versicherung sind folgende zwei Punkte wichtig:

  • Vor Ort - nach der Absicherung der Unfallstelle und Alarmierung der Polizei ein paar Fotos machen: vom Unfallort, vom Schaden am Auto und vom angefahrenen Tier. Das unterstütze eine schnelle Schadenbearbeitung.
  • Sich von der gerufenen Polizei immer eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen und den Unfall umgehend beim Versicherer melden

Wichtig: Reparaturen am Fahrzeug sind erst nach der Schadenprüfung durch die Versicherung vorzunehmen.