Zölibat: Darf der Papst heiraten?

Ein Kardinal setzt seine Mitra am 12.03.2013 im Petersdom im Vatikan bei der Wahl-Messe «Pro Eligendo Romano Pontifice» auf. Was ist der Zölibat und dürfen Päpste eigentlich heiraten?
Michael Kappeler/dpaDer Papst ist als Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche auch das Staatsoberhaupt des Vatikans. Für ihn gelten zahlreiche Sonderrechte. Nur er darf zum Beispiel Bistümer errichten oder aufheben oder über Selig- und Heiligsprechungen abschließend befinden. Es gibt jedoch auch einige Vorgaben, an die sich der Papst vor dem Hintergrund der Glaubenslehre zu halten hat. Wie steht es um eine mögliche Heirat?
Darf der Papst heiraten?
Nach dem Zölibat (vom lateinischen caelibatus = „Ehelosigkeit“), eine kirchenrechtliche Verpflichtung, darf ein römisch-katholischer Priester nicht heiraten (weder vor noch nach der Weihe) und muss sexuell enthaltsam leben. Dieser Vorgabe haben auch Päpste Folge zu leisten. Eine Ausnahme gilt für die Osterkirchen. Mehrere Oberhäupter der römisch-katholischen Kirche waren in der Geschichte der katholischen Kirche dennoch Beispiel verheiratet, bevor sie das Amt als Papst antraten. Die meisten Fälle liegen weit zurück, mehr als 900 Jahre, als der Zölibat noch nicht verbindlich galt. Eine zweite Welle gab es zum Beispiel im 16. Jahrhundert während der Renaissance, als mehrere Päpste mit der, mittlerweile verbindlichen, Verpflichtung brachen. Papst Alexander VI. (1492 bis 1503) zog beispielsweise mit zahlreichen ehelosen Kindern den Zorn von Kritikern innerhalb der Kirche auf sich.
Zolibat: Reform möglich
Der Zölibat ist dabei keine verbindliche Glaubenslehre, sondern eine kirchliche Regelung. Theoretisch könnte die Kirche ihn daher ändern oder aufheben. Innerhalb der katholischen Kirche gibt es auch immer wieder Reformanstöße, welche den Zölibat aufheben wollen. Die Regelung führe den Gegnern des Zölibats zufolge zum Beispiel zum Verlust oder Fernbleiben wertvoller Seelsorger.
