MOZ+MOZ+§184k Strafgesetzbuch
: Warum eine strengere Regelung für heimliches Filmen schwierig werden könnte

Voyeuristische heimliche Aufnahmen verbieten – das ist bisher nicht ausreichend gesetzlich geregelt, finden SPD und Union. Doch ein Strafrechtler sieht eine strengere Regelung skeptisch – zumindest an der geplanten Stelle im Gesetz.
Von
Jacqueline Westermann,
Ellen Hasenkamp
Berlin
Jetzt in der App anhören
Gute Vorsätze: ARCHIV - 27.05.2015, Hessen, Echzell: Eine Joggerin ist bei Dämmerlicht unterwegs. (zu dpa: «Routinen ändern: Wie aus guten Vorsätzen ein dauerhafter Erfolg wird») Foto: Christoph Schmidt/dpa/dpa-tmn +++ dpa-Bildfunk +++

Weil ein Mann sie heimlich beim Joggen filmte, dies bisher aber nicht strafbar ist, hat eine Frau eine Petition gestartet. Ihr Ziel: Voyeuristische Filmaufnahmen strafbar machen.

Christoph Schmidt/dpa-tmn/dpa