Corona Ausgangsbeschränkung Deutschland: Bund und Länder beschließen harten Lockdown von Mittwoch an

In einigen Bundesländern wurden bereits eine nächtliche Ausgangssperre verhängt - wie hier in Bayern.
dpa- Die Corona–Neuinfektionen erreichen mit fast 30.000 einen neuen Höchststand.
- Baden–Württemberg geht nach Weihnachten in einen Lockdown. Ab Samstag, 12.12.2020, gelten in BW Ausgangssperren. „Die Lage ist leider alarmierend“, sagt Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
- Bayern verschärft seine Ausgangsbeschränkungen und hat nächtliche Ausgangssperren in Hotspots angeordnet.
Harter Lockdown ab Mittwoch
Angesichts der anhaltend hohen Corona–Infektionszahlen wird Deutschland ab Mittwoch ein harter Lockdown beginnen.

Bund und Länder wollen über einen weiteren harten Lockdown entscheiden.
dpaAusgangsbeschränkungen: Ministerpräsidenten für strengere Corona–Regeln
Das öffentliche Leben in Deutschland wird angesichts der sich ausbreitenden Corona–Pandemie schon ab dem kommenden Mittwoch (16. Dezember) drastisch heruntergefahren. Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss schließen. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten am Sonntag mit.
Diese Beschlüsse haben einzelne Bundesländer bereits gefasst
- Baden–Württemberg führt am Samstag Ausgangsbeschränkungen sowie tagsüber Ausgangsbeschränkungen einführen.
- In Sachsen, zurzeit bundesweit das Land mit den höchsten Infektionszahlen, sollen Schulen, Kitas, Horte und viele Geschäfte vom kommenden Montag an geschlossen werden. Geplant sind auch nächtliche Ausgangssperren zwischen 22 und 6 Uhr. Das sieht die neue Corona–Schutzverordnung vor. Einkaufen in Sachsen soll von nächster Woche an nur innerhalb eines 15–Kilometer–Radius möglich sein. Ziel der Maßnahme ist es, Einkaufstourismus in angrenzende Bundesländer zu verhindern.
- Für Berlin hatte der Regierende Bürgermeister Müller am Donnerstag ebenfalls deutliche Einschränkungen angekündigt. Der Senat will sich am kommenden Dienstag damit befassen. Müller will sich dabei auch mit Brandenburg abstimmen.
- In Bayern gelten schon seit Mittwoch strengere Regeln wie Ausgangsbeschränkungen, Alkoholverbot in Innenstädten und Ausgangssperren in Hotspots. Nur Läden für den alltäglichen Bedarf wie Lebensmitteln sollen offenbleiben.
Triftige Gründe, um sich draußen aufzuhalten
Wer sich nach 20 Uhr noch außerhalb der Wohnung aufhalten will, braucht dafür triftige Gründe. Diese führt die Landesregierung als solche an:
- Ausübung beruflicher Tätigkeiten einschließlich der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst.
- Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen.
- Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen.
- Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen.
- Handlungen zur Versorgung von Tieren.
- Der Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und beruflichen sowie dienstlichen Bildungsangeboten.
- Der Besuch von Veranstaltungen des Studienbetriebs.
- Besuch von religiösen Veranstaltungen.
- Besuch von privaten Feiern in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember.
- Ansammlungen die der Aufrechterhaltung des Arbeits–, Dienst– oder Geschäftsbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der sozialen Fürsorge dienen.