Corona Gastronomie BW: Das gilt aktuell in der Gastro - Mund-Nasen-Schutz, Kontaktdaten und Co.

Maskenpflicht, Kontaktdaten und Co. - Was gilt für Gäste aktuell wegen Corona in Baden-Württemberg?
flockine PixabayDie Verwirrung über die aktuell in Baden-Württemberg geltenden Corona-Regeln ist nach wie vor groß. Zu häufig ändern sich die Vorschriften der Länder. Auch im Bereich Gastronomie herrscht oft Unwissenheit und Unsicherheit bei den Gästen: Müssen Gäste beim Betreten der Gaststätte eine Maske tragen und warten, bis sie an einen Tisch gesetzt werden, um den Mund-Nasen-Schutz wieder abzunehmen? Und welche Kontaktdaten muss ich als Gast angeben? Wir klären auf!
Aktuelle Corona-Regeln für die Gastronomie in BW - Maskenpflicht für Gäste?
Dürfen Gäste tatsächlich nur mit Alltagsmaske in Lokale? Nein. Die aktuellen Maßnahmen in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, besagt etwas anderes: Für die Gastronomie heißt es darin, dass die Gäste keine Maske tragen müssen. Wohl aber die Service-Kräfte.
Wer muss einen Mund-Nasenschutz tragen? Das sagt die Verordnung BW
Eine „Mund-Nasen-Bedeckung„, heißt es unter Paragraf 3, Absatz 5 der aktuellen Verordnung, muss von folgenden Personengruppen „bei direktem Kundenkontakt„ getragen werden:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Freizeitparks
- in Vergnügungsstätten
- in Beherbergungsbetrieben
- in Gaststättengewerbe
Gaststättenverband Dehoga übt Kritik an Maskenpflicht in der Außengastronomie
Die Kritik des Gaststättenverbandes Dehoga, die Maske sei für Service-Kräfte in der Außengastronomie womöglich nicht zwingend notwendig, weist das Sozialministerium zurück.
Maskenpflicht für Servicekräfte in Außengastronomie - Das sagen Gastronomen
Der einzige Punkt, den die Gastronomen kritisch sehen, ist die Maskenpflicht für Servicekräfte in der Außengastronomie. „Hier leiden die Mitarbeiter wirklich - es ist heiß und sie können nicht gut atmen.“ Ob diese schwere Beeinträchtigung im Außenbereich notwendig sei, werde von Verbandsmitgliedern immer wieder hinterfragt. „Wir plädieren dafür, wenigstens zu prüfen, ob diese Maßnahme wirklich notwendig ist“, hieß es beim Dehoga.
Das gilt neben der Corona-Maskenpflicht für die Gastro in Baden-Württemberg
Mehrarbeit entsteht für die Gastronomie auch bei der Datenerfassung. Insbesondere im Bezug auf den Datenschutz werden die Betriebe vor besondere Herausforderungen stellt - die Daten müssen erst aufgehoben, dann aber auch ordnungsgemäß vernichtet werden.
Was müssen Gäste bei der Datenerfassung aktuell wegen Corona angeben?
Gäste sollen dazu folgende Daten angeben:
- ihren Namen
- Anschrift
- Telefonnummer
- Zeitpunkt der Anwesenheit
Dabei kann allerdings von den Gastronomen nicht verlangt werden, etwa anhand des Ausweises, die Angaben zu überprüfen.
Corona-Regeln in der Gastronomie stoßen auf Zustimmung bei Gästen
Die allermeisten Gastro-Gäste akzeptieren Corona-Maßnahmen wie den Mindestabstand und die Erfassung der Kontaktdaten. Das geht aus einer Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in Baden-Württemberg hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach gaben 90,5 Prozent der Befragten an, dass die Gäste großes oder überwiegendes Verständnis für die Maßnahmen hätten. An der Umfrage hatten sich im Südwesten fast 2400 Betriebe beteiligt.
Corona-Kontrollen in Gastronomie-Betrieben in Baden-Württemberg
In fast jedem vierten Betrieb (23,5 Prozent) hatten zum Zeitpunkt der Umfrage Anfang August schon Kontrollen stattgefunden. Die Branche nehme den Infektionsschutz sehr ernst, nicht zuletzt, um einer zweiten Welle im Herbst oder Winter vorzubeugen, sagte Dehoga-Sprecher Daniel Ohl.


