Auswärtiges Amt
: Für Frankreich gelten jetzt diese Reisehinweise

Bei Massenprotesten in Frankreich kam es in einigen Städten am Wochenende zu Ausschreitungen. Das Auswärtige Amt mahnt zur Vorsicht .
Von
Markus Brauer
Berlin/Paris
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Ein Mann versucht in Paris, während der Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Polizeibeamten ein Feuer zu löschen.

Ein Mann versucht in Paris, während der Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Polizeibeamten ein Feuer zu löschen.

Foto: Emma Da Silva/AP/dpa
  • Auswärtiges Amt rät bei Reisen nach Frankreich zu besonderer Vorsicht.
  • Demonstrationen meiden, sich umsichtig verhalten und Anweisungen der Polizei befolgen.
  • Weitere Proteste und ggf. Ausschreitungen in den kommenden Tagen sind nicht auszuschließen.
  • Neue Gesetzesänderungen: Bußgelder und Schadensersatz bei Verbleib in verbotenen, gewalttätigen Demos.
  • Am Wochenende kam es bei Massenprotesten in mehreren Städten zu Gewalt und Plünderungen.

Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.

Nach Ausschreitungen bei gewaltsamen Protesten in Frankreich rät das Auswärtige Amt Reisenden zur Vorsicht. „Verhalten Sie sich umsichtig und meiden Sie Demonstrationen, wenn möglich“, heißt es bei den Reisehinweisen auf der Internetseite des Ministeriums. Weitere Proteste „und ggf. Ausschreitungen in den kommenden Tagen“ seien nicht auszuschließen. Auch das Elsass war am Wochenende betroffen. Eine förmliche „Reisewarnung“ mit Rücktrittsrechten für Pauschalreisen enthalten die aktuellen Hinweise hingegen nicht.

Warnung vor Demos in Frankreich

Bei Massenprotesten gegen hohe Lebenshaltungskosten mit rund einer halben Million Teilnehmern war es am Wochenende in mehreren französischen Städten zu Gewalt und Plünderungen gekommen.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, sich umsichtig zu verhalten und Demonstrationen möglichst zu meiden. Anweisungen der örtlichen Sicherheits- und Ordnungskräfte sollten unbedingt befolgt werden. Außerdem weist das Ministerium auf mögliche Geldbußen und Schadensersatzforderungen hin, wenn Personen sich trotz Aufforderung nicht von ungenehmigten und gewalttätigen Demonstrationen entfernen.

Vorsichtsmaßnahmen bei Krawall

Für den Aufenthalt vor Ort bedeutet das:

  • Abstand zu Protestzügen und größeren Polizeieinsätzen halten.
  • Örtliche Nachrichten verfolgen und Tagespläne gegebenenfalls ändern.
  • Behördliche Absperrungen und Bewegungseinschränkungen beachten.

Solche Verhaltensempfehlungen finden sich auch in den Frankreich-Hinweisen des US‑Außenministeriums. Das Department of State macht zudem darauf aufmerksam, dass die Polizei bei gewaltsamen Auseinandersetzungen Wasserwerfer und Tränengas einsetzen kann.

Bahnverkehr in Frankreich

Proteste können zudem den Verkehr beeinträchtigen. Daraus lässt sich allerdings nicht ableiten, dass sämtliche Bahnverbindungen oder der öffentliche Nahverkehr in Frankreich ausfallen. Entscheidend ist die konkrete Verbindung am jeweiligen Reisetag.

Bahnreisende sollten deshalb vor dem Weg zum Bahnhof bei „SNCF Connect“ nachsehen, ob ihr Zug wirklich fährt. Die Abfrage ist mit Zugnummer und Reisedatum möglich. Dort stehen auch Echtzeitinformationen über Störungen und geänderte Abfahrtszeiten bereit. Bei Ausfällen informieren die Verkehrsunternehmen gegebenenfalls auch per E-Mail, SMS oder telefonisch über weitere Möglichkeiten.

Prüfen Sie möglichst auch Anschlusszüge separat, denn ein fahrender Fernzug bedeutet nicht automatisch, dass die anschließende Regionalverbindung ebenfalls planmäßig verkehrt. Die SNCF empfiehlt diese zusätzliche Kontrolle ausdrücklich.

Notruf in Frankreich

112: Europäischer Notruf, auch in Frankreich erreichbar.

17: Französische Polizei beziehungsweise Gendarmerie bei dringenden Vorfällen.

Deutschen Frankreich-Reisenden empfiehlt das Auswärtige Amt derzeit die Registrierung in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND. Aktualisierte Reiseinformationen bietet darüber hinaus die hauseigene App „Sicher Reisen“.