Grundgesetz verlangt ein Ende: Staat zahlt bis heute Entschädigungen an Kirchen

Potsdam: Die fast blattlosen Äste von Bäumen rahmen die Kuppel der Nikolaikirche am Alten Markt ein. Noch bis heute zahlt der Staat Entschädigungen an die Kirchen.
Soeren Stache/dpaKaum zu glauben, aber wahr, diese sogenannten „Staatsleistungen" (nicht zu verwechseln mit der Kirchensteuer) werden heute noch gezahlt. Teilweise für Enteignungen noch vor 1803. Laut Martin Dutzmann, dem Bevollmächtigten der Evangelischen Kirche (EKD) beim Bund, ist es "im Detail sehr schwierig“, heute noch genau festzustellen, wofür entschädigt wird. „Die Staatsleistungen speisen sich aus sehr unterschiedlichen Quellen und die Leistungen sind nach 1990 zum Teil noch einmal neu verhandelt worden. Vor allem in den östlichen Landeskirchen.“ Je nach Zählweise werden in diesem Jahr 520 bis 550 Millionen Euro an die evangelische und die katholische Kirche überwiesen. Die Zahlungen sind dynamisiert. Zahlmeister sind die Bundesländer, mit Ausnahme von Hamburg und Bremen. Aufgebracht wird das Geld von den Steuerzahlern, unabhängig davon, ob sie Kirchenmitglieder sind oder nicht.
Das Kultusministerium Baden-Württembergs teilt mit: Auf Grundlage von Verträgen aus dem Jahr 2007 „betragen die Staatsleistungen des Landes in 2019: Evang. Landeskirche Baden: rund 17 Millionen Euro, Evang. Landeskirche Württemberg: rund 47 Millionen Euro, Erzdiözese Freiburg: rund 32 Millionen Euro, Diözese Rottenburg-Stuttgart: ebenfalls rund 32 Millionen Euro.“
Der Jurist Johann-Albrecht Haupt ist ob der Summen ziemlich ungehalten. "Die Länder haben Staatskirchenverträge abgeschlossen, die grundgesetzwidrig sind“, sagt Haupt, der für BASTA spricht – das „Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen“. Bei BASTA hatte man gehofft, in diesem Jahr bei der „Ablösung“ voranzukommen, die vor genau 100 Jahren in der Weimarer Verfassung festgeschrieben wurde. Gemeint ist eine Einmalzahlung, die die bisherigen Leistungen ablöst. Zuständig sind wieder die Länder. Aber: „Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf“, formulierte man 1919 und genau so steht es auch im 1949 verabschiedeten Grundgesetz. Passiert ist nie etwas.
Dabei betonen beide Staatskirchen, dass sie nichts dagegen haben, dass das einhundertjährige Verfassungsversprechen erfüllt wird. „Die katholische Kirche steht einer Ablösung der Staatsleistungen offen gegenüber“, sagt der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp. Allerdings: „Der Staat müsste auf uns zukommen.“ Ähnlich äußern sich auch Vertreter der Evangelischen Kirche. Prälat Martin Dutzmann meint: „Der Bund muss ein Grundsätzegesetz erlassen und die Länder müssen mit den Landeskirchen über die Ablösesummen verhandeln. Hieran werden die Kirchen mitwirken.“ Und was sagt man im zuständigen Bundesinnenministerium? Dort heißt es seit Jahren, man sehe "gegenwärtig keinen Handlungsbedarf.“ Die Länder könnten ja von sich aus aktiv werden. Dort sieht man es genau umgekehrt.
Auch in den Parlamenten regt sich wenig. Die Unionsparteien schließen sich der Ansicht der Bundesregierung an. Für die SPD-Bundestagsfraktion stellt deren kirchenpolitischer Sprecher Lars Castellucci klar, dass die Staatsleistungen den Kirchen „durch Verträge unverändert“ zustehen. Aber natürlich könnten sie abgelöst werden. „Dazu arbeiten wir als SPD-Bundestagsfraktion an einer austarierten Lösung und sind in Gesprächen mit allen Beteiligten“. Wirkliche Verhandlungen gibt es derzeit aber nirgendwo. FDP, AfD und Linke sind für eine Ablösung. Die hessische linke Bundestagsabgeordnete Christine Buchholz will die Ablösung wie „eine Sozialisierung von Eigentum im Sinne des Grundgesetzes“ behandeln. Entsprechende Anträge der Linken wurden 2012 und 2015 im Bundestag abgelehnt. Sie streben eine Ablösesumme an, die dem Zehnfachen der jährlichen Zahlungen entspräche. In Baden-Württemberg verweist das Kultusministerium auf Experten, die von der 20-fachen Jahreszuwendung ausgehen. Das „Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen“ findet, dass die Ablösung längst erfolgt ist. „Seit es die Bundesrepublik gibt“, sagt Johann-Albrecht Haupt wurden den Kirchen rund 20 Milliarden Euro überwiesen.“ Dass die Evangelische Kirche Deutschland eine Ablösesumme will, die so hoch ist, dass aus ihr Erträge in Höhe der jetzigen Staatsleistungen erzielt werden können, hält der 75-Jährige für absurd. Nirgendwo auf der Welt gebe es reichere Kirchen als in Deutschland. „Warum dann so verbissen an den Staatsleistungen festgehalten wird, die zwei bis drei Prozent der Kirchen-Etats ausmachen, erschließt sich mir nicht. Ich finde, die Kirchen könnten auf die Staatsleistungen einfach verzichten.“
Zusammensetzung der Einnahmen
Da nicht alle Zahlen transparent sind, lässt sich nicht ganz genau sagen, wie sich die Kircheneinnahmen zusammensetzen. Fest steht, dass die Kirchensteuer 2018 ein Rekordhoch erreicht hat. 12,4 Milliarden Euro bei sinkenden Mitgliederzahlen sind eine gewaltige Summe. Deutlich mehr erhalten die Kirchen durch direkte und indirekte staatliche Subventionen. Zuwendungen für Gehälter, Lehrstühle, Steuererleichterungen und anderes mehr summieren sich auf etwa 20 Milliarden Euro im Jahr. Die kirchlichen Sozialeinrichtungen (vor allem Caritas und Diakonie) werden mit 50 Milliarden Euro vom Staat unterstützt.