Grundsätzegesetz: Entwurf für Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen

Die staatliche Entschädigungszahlung an die Kirchen soll ein Ende haben: Es gibt jetzt einen Entwurf für Ablösung der Staatsleistungen. (Symbolbild)
Soeren Stache/dpaDabei handelt es sich um eine jährliche Summe von über 500 Millionen Euro, die den christlichen Kirchen jährlich aus Steuermitteln überwiesen wird. Grundlage sind Entschädigungsverträge, die teilweise älter als 200 Jahre sind. Die Weimarer Republik hatte 1919 in ihre Verfassung die Ablösung dieser Staatsleistungen aufgenommen. Das Grundgesetz übernahm die Passage. In der Praxis geschah bislang nichts.
Der Aufforderung der reli–gionspolitischen Sprecher von FDP, Grünen und Linken, ihrem Initiativvorschlag zu folgen, kamen Union und SPD allerdings nicht nach. Man müsse aber „endlich dem Anspruch der weltanschaulichen Neutralität des Staates gerecht werden“, sagte die Linke Christine Buchholz. Stefan Ruppert (FDP) betonte, man habe sich an die mehrheitliche juristische Auffassung gehalten und schlage nach dem „Äquivalenzprinzip“ das 18,6–fache der bisherigen jährlichen Zahlungen als Ablösesumme vor. Das wären ungefähr zehn Milliarden Euro, die nach einem fünfjährigen Verhandlungszeitraum innerhalb von 20 Jahren als abschließende Summe zu zahlen seien. Entscheidend sei, dass ein Schlussstrich gezogen werde. „Der Fall, dass jemand nicht Mitglied einer Kirche ist, aber durch sein Steuergeld diese Kirchen mitfinanziert, ist auf Dauer nicht mehr zu vermitteln“, sagte Ruppert.
Der Grünen–Abgeordnete Konstantin von Notz betonte, dass sich der Gesetzesvorschlag nicht gegen die Kirchen richte. Schließlich bestünde in Deutschland ein „kooperatives Verhältnis“ zwischen Staat und Kirchen. Tatsächlich hatten Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirchen mehrfach ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei der Ablösungsfrage bekundet.
Zugleich bestanden die Kirchenvertreter auf einer Abschlusszahlung, die einen jährlichen Ertrag in der Höhe der heutigen Staatsleistungen gewährleistet. Die werden von allen Bundesländern mit Ausnahme Bremens und Hamburgs gezahlt. Auslöser waren die Enteignungen deutscher Kirchen und Klöster Anfang des 19. Jahrhunderts im Rahmen der Säkularisierung.