In der Kritik: Koalition will Werbeverbot für Abtreibungen lockern

Protest: Seit Monaten fordern Demonstranten mehr Informationsrechte über Schwangerschaftsabbrüche.
dpa/Monika SkolimowskaWelche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche sollen künftig erlaubt sein?
Ärzten und Krankenhäuser dürfen künftig darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen. Mehr nicht. Darüber hinaus werden Bundesärztekammer und Gesundheitsbehörden dazu verpflichtet, im Internet Listen mit Abtreibungsärzten und -kliniken zu veröffentlichen.
Warum waren Änderungen nötig?
Weil zunehmend unklar war, was mit dem im Gesetz genannten „Werbeverbot“ für Abtreibungen genau gemeint ist. Den Stein ins Rollen gebracht hat die Gießener Abtreibungsärztin Kristina Hänel. Sie wurde 2017 wegen unerlaubter Werbung verurteilt, worauf eine heftige politische Debatte einsetzte.
Warum hat es mit dem Kompromiss so lange gedauert?
Weil die weltanschaulichen Positionen der Koalitionspartner weit auseinander liegen. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) äußerte sich am Dienstag zufrieden mit dem Kompromiss. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sprach von einem „ausgewogenen Ausgleich“.
Was sagen Kritiker?
Beim Juristinnenverband hält man den Paragraphen 219a auch in seiner jetzt geplanten Form für „einen verfassungswidrigen Eingriff in die Berufsfreiheit der Ärzte“, wie Verbandspräsidentin Maria Wersig dieser Zeitung sagte. Medizinern müsse es erlaubt sein, über die verschiedenen medizinischen Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen sowie über die Kosten zu informieren. Kritik an dem Koalitionskompromiss kommt auch von SPD-Frauen. „Unser Ziel bleibt es, den Paragraphen 219a zu streichen“, betonte die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen, Maria Noichl, im Gespräch mit dieser Zeitung. Immerhin gehe die nun gefundene Lösung „ein kleines Stück in die richtige Richtung“.
Was wurde noch beschlossen?
Junge Frauen sollen Verhütungsmittel jetzt zwei Jahre länger, bis zum 22. Geburtstag, von der Krankenkasse bezahlt bekommen.
