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: Verfassungsgericht lehnt Klage gegen Verbot ab

Das Verbot von „Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild“ bleibt bestehen. Zwei Pädophile hatten dagegen geklagt.
Von
Christian Rath
Karlsruhe
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Eröffnung der Messe „Adult Product Industry Expo“: 17.04.2026, China, Shanghai: Manga-Sexpuppen stehen auf einen Messestand. Die Adult Product Industry Expo ist eine der wichtigsten Messen der Sexspielzeug- und Erwachsenenprodukt-Branche, auch weil China ein Hauptproduzent der Waren ist. (zu dpa: «Niedlicher und mehr KI: Chinas Sextoy-Branche im Aufschwung») Foto: Johannes Neudecker/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

In Asien sind Sexpuppen mit kindlichem Aussehen ein erfolgreiches Geschäft, doch in Deutschland drohen bei Erwerb empfindliche Strafen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Einschätzung nun bestätigt.

Johannes Neudecker/dpa
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