Kindesmissbrauch: Bund plant Aufklärungskampagne gegen sexuelle Gewalt

Bundesfamilienministerin Giffey will das Problem der sexuellen Gewalt an Kindern "aus dem Verborgenen holen".
Kay Nietfeld/dpaFür die Aufklärungskampagne, die im Frühjahr 2021 starten soll, will der Bund fünf Millionen Euro ausgeben. Es solle darum gehen, Menschen in Schulen, Sportvereinen und Kirchen für das Thema zu sensibilisieren und Hilfsangebote zu vermitteln, sagte der Unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes–Wilhelm Rörig. Handlungsbedarf sehe er vor allem in Schulen. Es sei unvorstellbar, dass die Lehrer in den Fällen sexueller Gewalt in Lügde und Münster nichts gemerkt hätten. Die Länder müssten Schulen stärker bei Präventionsprogrammen unterstützen, betonte Rörig und kritisierte: „Der politische Wille, in diesem Feld zu handeln, ist sehr kümmerlich ausgeprägt.“
Des Weiteren plant die Bundesregierung eine Verschärfung des Strafrechts. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will alle Fälle sexuellen Missbrauchs künftig als Verbrechen ahnden. Das würde Mindeststrafen von einem Jahr bedeuten. Bisher sind weniger schwere Fälle des Kindesmissbrauchs als Vergehen eingestuft, was geringere Mindeststrafen bedeutet. Ministerin Giffey unterstützte den Vorschlag der SPD–Kollegin am Donnerstag. Der Missbrauchsbeauftragte Rörig warnte aber: „Wir müssen verhindern, dass ein 16–Jähriger, der einer 13–Jährigen einen Zungenkuss gibt, mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr belegt wird.“
Geld für Richter–Fortbildungen
„Die Strafverschärfung allein bringt nichts“, betonte der Ärztliche Direktor der Klinik für Kinder– und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Ulm, Jörg Fegert, in Berlin. Entscheidend sei, was in der Praxis passiere. Das sei unzureichend. Im Jurastudium würden das Familienrecht und Kinderschutzthemen nur am Rande behandelt. Vor Gericht würden Kinder selten angehört. Richter hätten Angst, das Kind zu belasten. „Doch damit werden wichtige Chancen verpasst, die Sicht des Kindes zu verstehen“, sagte Fegert.
Um die Strafverfahren kindgerechter zu gestalten, sind vom Bund finanzierte Fortbildungen geplant. Juristen und Kinderschutzexperten schulen ab Herbst per E–Learning Familienrichter.
