Brandenburg Wahl 2024
: Umzug kurz vor der Wahl – das ist zu beachten

Wer kurz vor der Landtagswahl in Brandenburg umziehen muss, sollte diese Dinge beachten. In einigen Fällen erlischt das Wahlrecht.
Von
Nicole Züge
Frankfurt (Oder)
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ILLUSTRATION - Ein junger Mann, eine ältere Frau und ein älterer Mann tragen Umzugskartons in eine Wohnung (gestellte Szene). (zu dpa: «Viele junge Erwachsene wohnen noch im Elternhaus») +++ dpa-Bildfunk +++

Brandenburg-Wahl 2024: Wer vor der Landtagswahl in eine neue Wohnung umzieht, kann das aktive Wahlrecht verlieren. Was Wähler und Wählerinnen, die diese Woche noch umziehen, wissen müssen und welche Schritte sie gehen müssen. (Symbolbild)

Christin Klose/dpa

Ein Umzug ist ja ohnehin in den meisten Fällen ein organisatorischer Aufwand. Kurz vor der Brandenburg-Wahl 2024 umzuziehen, bringt weitere Aufgaben auf die To-do-Liste. Es kann sogar das Wahlrecht für die Landtagswahl verloren gehen.

Wir klären, was man bei einem Umzug beachten muss, wie und ob man sich in ein neues Wählerverzeichnis eintragen lassen kann und welche Fristen eingehalten werden müssen.

Übersicht:

  • Umzug vor der Landtagswahl in Brandenburg
  • Länger geplanter Umzug vor Europa- oder Bundestagswahlen

In Brandenburg steht die Wahlen zum Landtag am 22. September an. Wer jetzt spontan in ein anderes Bundesland oder eine andere Gemeinde umzieht, verliert in einigen Fällen das Wahlrecht oder muss unbedingt selbst aktiv werden.

Umzug vor der Landtagswahl 2024 in Brandenburg

Etwas anders ist es in Brandenburg geregelt. Das Brandenburgische Landeswahlgesetz definiert in Paragraf 5 die Voraussetzungen zur Ausübung des Wahlrechts. Demnach darf man hier bereits wählen, wenn man seit mindestens einem Monat vor der Wahl den ständigen Wohnsitz im Land hat.

Dabei gilt der Tag der Wohnungsnahme als Frist, nicht der Tag der Ummeldung. In diesem Fall wäre es aber auch zu spät, da die Landtagswahl bereits am 22. September stattfindet und somit die Monatsfrist bereits abgelaufen ist. Wer bereits vor dieser Frist eine Wohnung im Bundesland bezogen hat, kann versuchen, sich in das Wählerverzeichnis aufnehmen zu lassen. Hier sollte man am besten bei der zuständigen Gemeinde persönlich nachfragen, ob und wie das noch möglich ist.

Länger geplanter Umzug vor Europa oder Bundestagswahlen

Für Wahlen auf Bundesebene oder die Europawahlen gilt: Wer in der Zeit vom 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl umzieht, muss die Aufnahme in das Wählerverzeichnis der neuen Gemeinde beantragen.

Das gilt natürlich bei Landtags- und Kommunalwahlen nur dann, wenn man innerhalb des wählenden Bundeslandes umzieht oder in ein Bundesland, das ebenfalls wählen wird. Stellt man keinen Antrag, verbleibt man automatisch im alten Wählerverzeichnis. Wer aus dem Ausland innerhalb der oben genannten Frist zurückzieht, gilt als Rückkehrender und muss bei der Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Wer bis zum 42. Tag vor einer Wahl umzieht und sich ummeldet, wird automatisch in das neue Wählerverzeichnis eingetragen.