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: Warum heimliches Filmen in der Sauna nicht strafbar ist

Die Leipziger Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren eingestellt, bei dem ein Mann heimlich nackte Frauen gefilmt hat – weil er sich nicht strafbar gemacht hat. Wo die Lücke im Strafgesetzbuch ist und warum eine Reform schwer wird.
Von
Jacqueline Westermann
Berlin
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ARCHIV - ILLUSTRATION - 18.08.2008, Bayern, Erding: Aufguss in einer Sauna in der Therme in Erding. (zu dpa «Am kühlsten ist es unter Tage - andere gehen weiter in die Sauna» vom 27.07.2018) Foto: /dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Wer in einer öffentlichen Sauna heimlich Aufnahmen von unbekleideten Menschen macht, kann nicht bestraft werden.

Andreas Gebert/dpa