Panne: Tabaksteuergesetz falsch verkündet

Die Tabaksteuer steigt. Aber ab wann?
Bernd Weißbrod/dpa- Ein Fehler im Bundesgesetzblatt setzt die Tabaksteuererhöhung fälschlich sofort in Kraft.
- Geplant war eine schrittweise Erhöhung ab 2027, was nicht im Text stand.
- Das Finanzministerium meldet einen schlichten Versehen und hat die Berichtigung angestoßen.
- Die Generalzolldirektion wurde informiert – sie zieht die Steuer ein.
- Ein Vertreter des Tabakwirtschaftsverbandes kritisiert handwerkliche Mängel am Gesetz.
Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.
Die Steilvorlage für die heute show und andere Sendungen vergleichbaren Formats ist gelegt. In Berlin, da können sie nicht viel, nicht mal richtig Gesetze machen. Dass sich in komplizierten Regelwerken im Laufe der Zeit Lücken auftun, das ist ja hinlänglich bekannt. Dass der Fehler aber quasi schon vor der Gültigkeit ins Auge fällt, das ist dann doch eher neu. Oder mit der Gültigkeit? Genau darauf kommt es an.
Das Bundesgesetzblatt gehört sicher nicht zu den Lieblingslektüren der Massen. Es ist aber wichtig, denn erst wenn dort ein neues Regelwerk veröffentlicht worden ist, dann ist es in der Welt. Regierung, Kabinett, Bundestag, Bundesrat – das ist alles Vorgeplänkel. Das Bundesgesetzblatt zählt. Und da ist nun die vor wenigen Tagen beschlossene Tabaksteuer verkündet worden. Versehen mit dem Satz, der häufig den Abschluss eines solchen Textes bildet: „Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“
Das war so allerdings weder geplant noch besprochen, und auch nicht beabsichtigt. Die Steuern sollten von 2027 an schrittweise steigen. Unkenrufe, Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) brauche halt dringend mehr Geld sind allerdings auch nicht angebracht. Dem Finanzministerium sei schlicht ein Fehler unterlaufen, heißt es aus dessen Reihen.
Was ein gefundenes Fressen für die Humoristen im Lande ist, bleibt in der Praxis vermutlich ohne große Auswirkungen. Das Ministerium habe die Berichtigung bereits angestoßen, heißt es von dort. Vor allem sei die Generalzolldirektion informiert worden. Die ist nämlich zuständig für das Einziehen der Steuer. Ein Vertreter des Tabakwirtschaftsverbandes übt dennoch Kritik. Der Fehler zeige, dass das Gesetz zur Steuererhöhung ganz generell handwerklich schlecht gemacht sei.
