Rechtsextremismus
: Pläne für besseren Opferschutz

Das Bundesjustizministerium will künftig auch vorbeugende Schutzmaßnahmen für Opfer rechtsextremer Hetze und Übergriffe finanzieren.
Von
Michael Gabel
Berlin
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Symbolbild

Miguel Villagran/dpa

Es werde geprüft, wie der bereits existierende Härtefallfonds zu diesem Zweck erweitert werden könne, sagte ein Ministeriumssprecher. Derzeit erhalten Gewaltopfer Soforthilfen nur dann, wenn die Taten — Körperverletzung oder massive Bedrohung — bereits erfolgt sind. In Zukunft sollen auch vorbeugende Maßnahmen wie etwa der Umzug einer bedrohten Person oder der Schutz der Wohnung finanziert werden.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD–Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, begrüßt die Pläne des Justizministeriums. „Wir haben in den vergangenen Monaten eine deutliche Zunahme von Attacken gerade von Rechtsextremisten erlebt. Das reicht von Beleidigung und Bedrohung im Netz bis zur Einschüchterung und Verfolgung von Personen im realen Leben. Das können wir als Rechtsstaat nicht dulden“, sagte er dieser Zeitung. Es dürfe aber nur das allerletzte Mittel sein, dass eine Person wegen des Bedrohungsdrucks umziehen müsse, betonte er weiterhin. „Zuvor ist vor allem die Polizei gefordert, alles dafür zu tun, dass es eben nicht zu einem solchen Umzug kommen muss.“

Rechtsanspruch besteht nicht

Im Bundesjustizministerium begründet man den Vorstoß ebenfalls mit der zunehmenden Bedrohung durch rechtsextremistische Gewalt. Zuletzt hatte unter anderem der Grünen–Politiker Cem Özdemir von Todesdrohungen gegen ihn berichtet. Im Juni vergangenen Jahres wurde der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke (CDU) von einem früheren Mitglied der rechtsextremen NPD erschossen.

Der Soforthilfefonds für Opfer rechtsextremer Gewalt wurde 2001 geschaffen und im Jahr 2010 auf Opfer aller extremistisch motovierten Übergriffe ausgedehnt. Rund 2,5 Millionen Euro wurden auf dieser Basis im Jahr 2018 insgesamt vom Bundesamt für Justiz ausgezahlt.

Die Zahlungen sind aus Sicht des Ministeriums „ein Akt der Solidarität des Staates mit seinen Bürgern und ein Zeichen für die Ächtung extremistischer Übergriffe“. Ein Rechtsanspruch bestehe nicht. Einen weiteren Fonds gibt es für Opfer terroristischer Straftaten. Aus ihm gingen Mittel unter anderem an die Angehörigen der Opfer des islamistischen Anschlags vom Berliner Breitscheidplatz.

Der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter Gewalt (VBRG) berichtet von stark zunehmender rechter Gewalt. Die Zahl der mit rechtsextremen Motiven begangenen Straftaten sei von 2017 auf 2018 um 7,25 Prozent gestiegen, teilte der Verband mit. Vor allem in Sachsen (plus 38 Prozent), Berlin (plus 16 Prozent) und Nordrhein–Westfalen (plus 11 Prozent) hätten die Fälle zugenommen.