Vormundschaftsrecht: Mehr Geld, mehr Rechte

Leben in einer Pflegefamilie: Kinder und Jugendliche, die vom Jugendamt in Obhut genommen werden, erhalten in der Regel einen gesetzlichen Vormund.
dpa/Peter SteffenUralte Vorschriften und schlecht bezahlte Betreuer – das Vormundschafts- und Betreuungsrecht soll reformiert werden. Jetzt hat das Bundesjustizministerium seine Änderungspläne vorgelegt. Ein Überblick.
Was soll sich verbessern?
Zunächst einmal sollen Vormünder und Betreuer durchschnittlich 17 Prozent mehr Geld erhalten. „Die Bezahlung der Betreuer ist nicht mehr angemessen“, sagte Justizministerin Katarina Barley (SPD) dieser Zeitung. Es sei lange mit den Ländern verhandelt worden, die die Vergütung am Ende bezahlen müssen. „Jetzt sind wir sehr kurz vor einer Einigung.“
Werden auch die Mündel und Betreuten bessergestellt?
Das ist in einem weiteren Schritt geplant. Für die Mündel sind im Wesentlichen zwei Verbesserungen vorgesehen: Sie sollen mehr Mitspracherechte bei der Wahl des Vormunds erhalten, und sie sollen laut einem Diskussionsentwurf aus dem Justizministerium „regelmäßigen persönlichen Kontakt mit dem Vormund bekommen“. Letzteres ist eine Konsequenz aus dem Fall Kevin in Hamburg von 2011, bei dem ein Amtsvormund seine Mündel nie zu Gesicht bekam. „Zum allerersten Mal in der Geschichte des Justizministeriums beziehen wir bei der Reform die Menschen ein, die selbst unter Betreuung stehen“, betonte Barley.
Was ist der Unterschied zwischen Mündeln und Betreuten?
Mündel sind Minderjährige, die entweder keine Eltern mehr haben oder die vom Jugendamt in Obhut genommen wurden, weil ihre Eltern sie geschlagen oder vernachlässigt hatten. Betreute im Sinne des Betreuungsgesetzes sind dagegen zum Beispiel Senioren, die an Demenz erkrankt sind und deshalb nicht mehr geschäftsfähig sind, oder Menschen, die sich infolge eines Unfalls in einer ähnlichen Situation befinden. Auch wer wegen psychischer Probleme behandelt wird, kann ganz oder teilweise zum Betreuungsfall werden. In Deutschland gibt es rund 60 000 Mündel, aber rund 1,1 Millionen Betreuungsfälle.
Wie geht es weiter?
Die höhere Vergütung für Vormunde und Betreuer soll im Frühjahr ins Kabinett kommen, so dass Bundestag und Bundesrat das Gesetz bis zum Sommer beschließen könnten. Die grundsätzliche Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts soll dann Anfang 2020 folgen.
