Wahl 2024 Thüringen
: So wählen Blinde und Wähler mit Behinderung – barrierefrei ankreuzen

Hilfsperson oder Wahlschablone: Welche Möglichkeiten Blinde und Wähler mit Behinderung haben, um ihre Stimmen zur Landtagswahl 2024 in Thüringen abzugeben.
Von
Lisa Klopp-Jaber
Erfurt
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Brailleschrift ist am 05.09.2017 in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) auf einer Wahlschablone zu sehen, welche die Überschrift "Bundestagswahl 2017" trägt. Mit der Schablone haben Blinde und Sehbehinderte Bürger die Möglichkeit ihre Stimme bei der Bundestagswahl 2017 abzugeben. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/ZB ++ +++ dpa-Bildfunk +++

Wie wählen Blinde und Wählerinnen und Wähler mit Behinderungen? Eine Übersicht zu den Möglichkeiten der Hilfsperson und der taktilen Wahlschablone zur Wahl 2024 in Thüringen. Hier zu sehen: Brailleschrift auf einer Wahlschablone von 2017. (Symbolbild)

Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Am 1. September 2024 wählen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Thüringen ihre neue Landesregierung. Um allen Wählen die Möglichkeit zu geben, barrierefrei ihre Stimme abzugeben, gibt es die Möglichkeit mit Hilfsperson oder mit Wahlschablone zu wählen. Was man zur Hilfsperson bei der Wahl wissen muss und wie die taktile Wahlschablone für Blinde funktioniert – eine Übersicht.

Liveticker zur Landtagswahl in Thüringen und Sachsen

Wir begleiten die Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen am 1. September live.

Übersicht dazu, wie Blinde und Bürger mit Behinderung am 1. September in Thüringen wählen können:

  • Wählen mit Hilfsperson
  • Wählen mit Wahlschablone

Blinde Wähler in Thüringen: Wählen mit Hilfsperson

Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel selbst anzukreuzen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, dürfen eine Hilfsperson in die Wahlkabine mitnehmen. Diese Person kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein.

Der Wähler bestimmt, wie und wann die Hilfsperson hilft. Die Hilfsperson ist dazu verpflichtet, das Wahlgeheimnis zu wahren und die Informationen streng vertraulich zu halten.

Wer darf eine Hilfsperson mit in die Wahlkabine nehmen?

Folgende Wähler dürfen, gemäß einer Informationsbroschüre des Thüringer Landeswahlleiters, in der Wahlkabine von einer Hilfsperson Gebrauch machen:

  • Blinde und sehbehinderte Wähler
  • Wähler, die nicht lesen können
  • Wähler mit Behinderung

1. September 2024 in Thüringen: Blinde können eigenständig wählen

Der Landeswahlleiter Dr. Holger Poppenhäger in Thüringen erklärt in einer Pressemitteilung vom 13. August, dass blinde und sehbehinderte Wähler und Wählerinnen zur Landtagswahl am 1. September in Thüringen die Möglichkeit haben werden, eigenständig und ohne Hilfsperson wählen zu können.

Die taktilen Wahlschablonen wurden in Zusammenarbeit mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. entwickelt, um sehbehinderten Menschen, die Möglichkeit zu geben, barrierefrei zu wählen.

Mit taktiler Schablone wählen – in sechs Schritten

1. Interessierte melden sich vorab bei dem Verein Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V. – egal ob sie Mitglied in dem Verein sind oder nicht.

2. Der Landesverband des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen e. V. verteilt die Schablonen.

3. Die abgeschnittene rechte obere Ecke des Stimmzettels dient als Orientierungshilfe zur Ausrichtung und Auflage in der Schablone.

4. Eine detaillierte Erläuterung zur Handhabung und zur Bewerbersituation wird auf einer CD mitgeliefert. Auf der CD werden die Kandidaten und Parteien in der richtigen Reihenfolge, abgeleitet von den Stimmzetteldaten, genannt.

5. In die Wahlschablone sind Löcher eingestanzt, die den Kreisen zum Ankreuzen auf dem Stimmzettel entsprechen. Vor jedem Loch steht in Brailleschrift und in Schwarzschrift eine Zahl entsprechend dem jeweiligen Listenplatz auf dem Stimmzettel. So kann das Kreuz an die gewünschte Stelle gesetzt werden.

6. Nach der Entnahme des Stimmzettels aus der Wahlschablone ist kein Unterschied zu anderen Stimmzetteln festzustellen. Somit bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt.

Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V.

Telefonnummer: 03643-742906

E-Mail: info@bsvt.org

Adresse: Gutenbergstraße 29a in 99423 Weimar

Webseite: www.bsvt.org

Blinde Wähler: Funktionieren die Schablonen auch für die Briefwahl?

Ja, die taktilen Wahlschablonen können sowohl zur Briefwahl als auch zur Stimmabgabe im Wahllokal benutzt werden.

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