Brandenburg-Wahl 2024: Mit Kindern in die Wahlkabine

Kinder in der Wahlkabine bei der Landtagswahl 2024 in Brandenburg – ist das erlaubt oder verboten? (Symbolbild)
Vadim Ghirda/dpa- Am 22. September 2024 ist die Brandenburg-Wahl.
- Kinder dürfen nur bedingt mit in die Wahlkabine.
- Alter und Einschätzung der Wahlleitung sind entscheidend.
- Kleinkinder bis drei Jahre meist unproblematisch.
- Briefwahl ist eine Alternative bei Unsicherheiten.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Am 22. September 2024 wird die Brandenburg-Wahl in den Schlagzeilen sein. Wer sein Kind am Tag der Wahl allein betreut, wird nicht umhinkommen, den Nachwuchs mit ins Wahllokal zu nehmen. Darf das eigene Kind dann auch mit in die Wahlkabine?
Liveticker - Infos und Hintergründe zur Wahl am 22. September 2024
Eine eindeutige Antwort auf die Frage gibt es nicht, da das Wahlgesetz keine Paragrafen explizit zu dieser Frage enthält. Es kommt auf unterschiedliche Faktoren an, vorrangig natürlich auf die wichtigen Wahlrechtsgrundsätze. Diese gelten bei jeder Wahl, also auch bei den Landtagswahlen.
Die Grundsätze sind im Grundgesetz verankert und sollen sicherstellen, dass jeder Mensch in Deutschland sein Wahlrecht frei und ohne Beeinflussung durch Dritte ausüben kann. Demnach müssen Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim ablaufen.
Geheime Wahl mit Kind in der Wahlkabine?
Der Grundsatz der geheimen Wahl ist es, der bei der Frage, ob das eigene Kind mit in die Wahlkabine darf, eine ganz entscheidende Rolle spielt. Um das Wahlgeheimnis zu wahren, werden zum Beispiel im Wahlraum Wahlkabinen und Sichtschutzvorrichtungen aufgestellt, in denen Film- und Fotografierverbot gilt. Darüber hinaus müssen Stimmzettel nach der Stimmabgabe gefaltet werden. Bei der Briefwahl wird der Stimmzettel in einen extra dafür vorgesehenen Umschlag gesteckt.
Zwei Faktoren sind hier besonders wichtig: Einerseits spielt das Alter des Kindes eine Rolle, aber auch die Einschätzung des Wahlvorstandes im Wahllokal.
Aber bis wann ist ein Kind eigentlich ein Kleinkind?
Juristisch festgelegt ist der Begriff nicht. In Hinblick auf ihre körperliche und psychosoziale Entwicklung kann man Kinder zwischen einem Jahr und sechs Jahren als Kleinkinder bezeichnen. Die Kassenärztliche Vereinigung wiederum definiert das Kleinkindalter im medizinischen Bereich ab dem Beginn des zweiten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres und sieht kleine Menschen ab dem vierten bis zum 12. Lebensjahr bereits als "Kind" an.
Grundsätzlich kann man sagen: Sobald ein Kind gut sprechen kann, spätestens ab dem Alter von vier Jahren, hängt es von der Einschätzung der Wahlleitung vor Ort ab, ob man das Kind zur Stimmabgabe mitnehmen darf. Denn theoretisch könnte ein vier- oder fünfjähriges Kind schon erkennen, an welcher Stelle des Stimmzettels man ein Kreuz macht und das dann später ausplaudern (oder darüber ausgefragt werden). Sobald das Kind dann lesen kann, ist die Mitnahme ohnehin nicht mehr erlaubt, da hier das Wahlgeheimnis ganz eindeutig nicht mehr gegeben sein kann.
Brandenburg-Wahl: Ob ich mein Kind mit in die Wahlkabine nehmen darf
Wer einen Säugling oder ein sehr kleines Kind bis zum dritten Lebensjahr mit in die Wahlkabine nimmt, sollte demnach keine Probleme bekommen.
Als Alternative zum Wahllokal vor Ort kann man bei Unsicherheiten auf die Briefwahl umschwenken.
Aufpassen sollte man bei der Stimmabgabe mit kleinem Kind oder Baby übrigens auch noch darauf, dass diese nicht aus Versehen den Stimmzettel durchreißen oder so bekritzeln, dass man nicht mehr erkennen kann, was gewählt wurde. In beiden Fällen könnte es passieren, dass die Stimme dadurch ungültig ist. Wann ein Stimmzettel gültig ist und wodurch die Stimmabgabe ungültig wird, können Sie hier nachlesen.
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