Wahlen: Das komplizierte Wahlrecht in Hamburg

Christian Lindner, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion und Parteivorsitzender, und Anna von Treuenfels-Frowein (FDP), Spitzenkandidatin zur Bürgerschaftswahl in Hamburg sind nach der Wahl in Hamburg enttäuscht.
Christophe Gateau/dpa„Wir zittern noch ein wenig“, sagte sie. Die Wahl war da schon viele Stunden her, doch das Ergebnis stand für die FDP immer noch nicht fest. Erst hieß es, sie sei raus, dann übersprang sie knapp die Fünf–Prozent–Hürde, dann wieder fiel sie zurück — auch weil in einem der Wahlbezirke ein Fehler entdeckt wurde. Die Stimmen der FDP waren dort mit denen der Grünen verwechselt worden. Erst am Abend war dann klar, dass die FDP den Einzug ins Parlament mit 4,9 Prozent knapp verpasst hat.
Schuld am Zittern war aber auch das komplizierte Hamburger Wahlrecht. Jeder Hamburger hatte zehn Stimmen: jeweils fünf für die Kandidaten im Wahlkreis und für die Kandidaten auf den Landeslisten. Diese Stimmen konnten wiederum panaschiert (französisch: „mischen"), also verteilt werden. Sie konnten aber auch kumuliert, also angehäuft, werden. Diese kaum begrenzten Möglichkeiten schlugen sich auf dem Wahlzettel nieder. Statt eines Blatt Papiers mit den Wahlvorschlägen gab es ein kleines Heft. Im Wahlkreis Hamburg–Mitte war es beispielsweise mehr als 30 Seiten stark. Das machte es nicht nur den Wählern schwer, sondern auch den Wahlhelfern. Die Auszählung dauerte sehr lang, und die frühen Hochrechnungen waren sehr unsicher. Ihre Grundlage war eine Schnellauszählung, in der nicht ganz eindeutige Stimmzettel zunächst nicht berücksichtigt wurden. Die Zweifelsfälle wurden erst später mitgezählt.
Gesehen hat man das auch am Resultat der AfD. Zuerst sah es so aus, als wäre die Partei aus der Bürgerschaft geflogen, im Laufe des Sonntagabends stabilisierten sich die Zahlen dann bei mehr als fünf Prozent.