MOZ+MOZ+BGH erlaubt Klimagerät
: Was Mieter und Eigentümer sonst noch dürfen und was nicht

Darf ein Klimagerät auf den Balkon? Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Eine Hausgemeinschaft muss den Einbau in der Regel gestatten. Die Begründung des Urteils.
Von
Alexander Bögelein
Karlsruhe
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Eine Klimaanlage an der Hauswand eines Mehrfamilienhauses. Das Urteil des BGH hilft vielen Eigentümern und Mietern, künftig die HItze in ihren Wohnungen zu verinngern.

Caroline Seidel-Dißmannel/dpa
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