Rechtsstreit um Verpackung: Ritter Sport siegt im Streit um quadratischen Haferriegel

Ritter Sport sieht durch den Haferriegel «Monnemer Quadrat Bio» nach eigenen Angaben seine Marke bedroht. (Archivbild)
Bernd Weißbrod/dpa- OLG Stuttgart gab Ritter Sport im Markenstreit gegen Wacker recht – Verwechslungsgefahr bejaht.
- Verpackungen seien „überdurchschnittlich“ ähnlich, die Waren zumindest „durchschnittlich“ ähnlich.
- Ritter Sport fordert Unterlassung, Schadenersatz und Rückruf bereits ausgelieferter Ware.
- Landgericht Stuttgart hatte zuvor keine Markenverletzung gesehen, Ritter Sport legte Berufung ein.
- Urteil ist nicht rechtskräftig; Wacker ersetzte den Quadrat-Haferriegel vorübergehend durch einen länglichen.
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Der Schokoladenhersteller Ritter Sport hat im Markenrechtsstreit gegen die Firma Wacker aus Mannheim vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gewonnen. Das Gericht gab der Klage von Ritter Sport auf Unterlassung und Schadenersatz wegen des quadratischen Haferriegels „Monnemer Quadrat Bio“ der Firma Wacker statt, wie der Vorsitzende Richter Christoph Stefani sagte.
Die Verpackungen seien „überdurchschnittlich“ ähnlich, die Waren seien zumindest „durchschnittlich“ ähnlich, sagte der Richter. Es bestehe Verwechslungsgefahr bei den Produkten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Az.: 2 U 3/26)
Ritter Sport klagte 2025 gegen die Firma Wacker
Ritter Sport hatte 2025 den Mannheimer Hersteller des quadratischen Haferriegels „Monnemer Quadrat Bio“ verklagt: Neben Schadenersatz verlangt das Unternehmen von Wacker nach Gerichtsangaben unter anderem, dass die bislang verwendete Verpackung nicht weiter genutzt und bereits ausgelieferte Ware zurückgerufen werden soll.
Der Schokoladenhersteller sieht durch die quadratische Verpackung des Haferriegels sein Markenrecht verletzt: Für Ritter Sport ist beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Art Blanko-Verpackung registriert. Neutral, ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite.
Die Schwaben argumentieren zudem, dass es sich bei Schokolade und Müsliriegeln um ähnliche Waren handle, die von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass gegessen würden. Daher befürchte Ritter Sport eine Markenkollision, heißt es.

Die Ritter-Sport-Verpackung ist beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert. (Archivbild)
Marijan Murat/dpaLandgericht Stuttgart sah keine Markenverletzung
Ritter Sport hatte im Januar vor dem Landgericht Stuttgart verloren und gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Der Vorsitzende Richter sah damals keine Markenverletzung.
Kunden der Wacker GmbH können den quadratischen Haferriegel mit Kokos- oder Haselnussgeschmack mittlerweile nicht mehr im Internet bestellen – um möglichen höheren Schadenersatzforderungen später vorzubeugen. Das Produkt wurde laut Gründer Matteo Wacker vorübergehend durch einen klassischen länglichen Riegel ersetzt – mit dem Namen „Monnemer Klageriegel“.
