Auto aktuell
: Versicherung für E-Autos

AnzeigeADAC: Welche Schäden sind wann gedeckt bei einem Elektro- oder Hybridauto?
Von
Claudia Rößger (mit Quelle ADAC)
Frankfurt (Oder)
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Um ein Elektro- oder Hybridauto auf einer öffentlichen Straße nutzen zu können, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sie kommt für die Schäden auf, die Sie anderen mit Ihrem Elektro- oder Hybridfahrzeug zufügen. Die Versicherung kann für Elektro- und Hybridfahrzeuge und für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor abgeschlossen werden. Die Leistungen sind identisch.
In der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung sind zusätzlich auch Schäden am eigenen Fahrzeug gedeckt. Außerdem gibt es spezielle Leistungen für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge, z.B. für den Akku der das Herzstück eines jeden E-Fahrzeugs ist. Wird dieser beschädigt, kann es teuer werden. Der Akku ist als Fahrzeugteil in der Kaskoversicherung eingeschlossen. Weitere Zusatzleistungen gibt es z.B. für die Ladekarte und die Beschädigung von Ladekabeln oder der eigenen Ladestation. Die Elektro- und Hybridleistungen sind bei der ADAC Autoversicherung inbegriffen.

Neben den speziellen Elektroleistungen gibt es beim ADAC natürlich grundsätzlich einen umfassenden und flexiblen Versicherungsschutz für Pkws, Krafträder, Camper und Anhänger.