Mein Brieselang: 5.000 Euro für Vereine

Projekte, die dem Gemeinwohl zukommen, fördert die Gemeinde Brieselang in diesem Jahr mit insgesamt 5.000 Euro.⇥Foto: Archiv/Rachner
Archiv/RachnerPro Projekt und Jahr sind es bis 1.000 Euro, die die Gemeinde Brieselang für Vereine zur Verfügung stellt, die sich besonderen Herausforderungen gegenüber sehen. Insgesamt ist der Fördertopf in 2026 mit 5.000 Euro gefüllt. Noch bis 17. Juli 2026 können sich Vereine und Bürgergruppen für die Förderung schriftlich bewerben. Gefördert würden Projekte im Gemeindegebiet, die einen sozialen, kulturellen, sportlichen oder ökologischen Bezug haben und dem Gemeinwohl dienen, wie es von der Verwaltung heißt.
Die Förderung sei insbesondere für besondere Aufgaben, Planungen oder Herausforderungen vorgesehen, die über den laufenden Vereins- oder Gruppenbetrieb hinausgehen, wird weiter erklärt. Nicht gefördert werden Vorhaben, die Unterhalt und Instandsetzung von Gebäuden, laufende Betriebskosten oder dauerhafte Personalkosten betreffen. Die Gemeinde berücksichtige bei der Auswahl unter anderem, ob ein Vorhaben möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt, ob es sich um eine erstmalige oder einmalige Förderung handelt und ob die Antragsteller Eigenmittel oder Eigenleistungen einbringen. Auch ein besonderes öffentliches Interesse der Gemeinde könne bei der Entscheidung eine Rolle spielen.
Es ist also wichtig, die diese Punkte nachvollziehbar im Antrag darzustellen, damit erhöhen sich die Chancen auf eine Berücksichtigung. Für den Antrag sind der Name des Vereins oder der Bürgergruppe, eine verantwortliche Ansprechperson mit Kontaktdaten, eine Projektbeschreibung sowie ein Finanzierungsplan erforderlich. Darin sollten auch mögliche Eigenmittel oder Eigenleistungen aufgeführt werden.
Die Anträge sind schriftlich zu richten an:
Gemeinde Brieselang
-Die Bürgermeisterin-
Projektförderung
Am Markt 3
14656 Brieselang
Wie die Gemeindeverwaltung betont, werden die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht. Zur Info: Sollte der Fördertopf bereits ausgeschöpft sein, ein Projekt aber grundsätzlich als förderwürdig bewertet werden, erhalten Antragsteller eine entsprechende Mitteilung und können sich im Folgejahr erneut bewerben.
⇥red

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