Pflegeberater
: Eintrag als Pflegeperson bringt nicht nur Rechte

AnzeigeExperten-Tipp Verantwortung und Rechte der Pflegenden
Von
Redaktion Sonderthemen
Sonderveröffentlichung

Die Pflege eines Angehörigen kann sowohl körperlich, als auch emotional ziemlich anstrengend sein.

Mascha Brichta/dpa

Die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause gepflegt. Vor allem Angehörige packen mit an, helfen beim Duschen, legen Medikamente bereit, kümmern sich um Arzttermine.

Oft stecken sie dafür beruflich zurück, reduzieren ihre Arbeitszeit. Spätestens an diesem Punkt ist es sinnvoll, die Pflegetätigkeit der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person zu melden, wie Verena Querling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät. „Sich als Pflegeperson eintragen zu lassen, bringt diverse Vorteile“, sagt die Referentin für Pflegerecht.

Ein ganz zentraler: Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, gibt es mehr Rente.

Wer gilt als Pflegeperson?

Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 beansprucht haben
  • Die Pflegetätigkeit muss mindestens 10 Stunden pro Woche umfassen, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, schreibt das Bundesgesundheitsministerium.
  • Die Pflegetätigkeit darf nicht erwerbsmäßig ausgeführt werden. „Das heißt: Als Entlohnung darf man nur das bekommen, was als Pflegegeld zur Verfügung steht“, erklärt Verena Querling.
  • Die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden.

Um in Sachen Rente profitieren zu können, gilt noch eine weitere Voraussetzung: „Man darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.“

Was bringt das für die Rente?

„Wenn man seine Arbeitszeit verkürzt, zahlt der Arbeitgeber dementsprechend weniger Beiträge in die Rentenversicherung ein“, erklärt Verena Querling. Hier kommt die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person ins Spiel und zahlt für die Pflegeperson Beiträge zur Rentenversicherung ein. „Leider ist es nicht die Höhe, wie man sie eigentlich bekommen würde, wenn man seine Arbeitszeit nicht reduziert hätte. Aber es sind trotzdem wichtige Gelder.“
Anspruch auf Verhinderungspflege

Fallen Pflegepersonen aus, stellt die Pflegeversicherung auf Antrag Geld für die Verhinderungspflege zur Verfügung, damit man Ersatz finanzieren kann, etwa einen ambulanten Pflegedienst oder eine helfende Hand aus der Nachbarschaft. Das Budget beträgt bis zu 3.539 Euro im Jahr. ⇥dpa-mag

Anzeige

-

Anzeige

-

Anzeige

-

Anzeige

-

Anzeige

-

Anzeige

-

Anzeige

-

Anzeige

-