Corona-Krise
: Bestatter und Hinterbliebene gehen neue Wege

Die Auflagen der Eindämmungsverordnung stellt Bestatter, Verwaltungen und Kirchen sowie Hinterbliebene vor Herausforderungen.
Von
Jacqueline Westermann
Bad Freienwalde/Wriezen
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Tür und Tor: Derzeit ist der Friedhof in Bad Freienwalde – als öffentlicher Ort ist er von der Eindämmungsverordnung betroffen – geschlossen.

Jörn Kerckhoff

Gerne hätten sie für die Zurechtmachung der Leiche frische Strumpfhosen und Unterwäsche gekauft. Aber derzeit hätten ja keine Läden geöffnet. Die Strumpfhose hätten sie noch in einer Drogerie bekommen. „Beim Blumenladen haben wir alles per Telefon organisiert, die Schleifen mussten wir im Internet auswählen“, erzählt Schröder-Kolew. „Es ist traurig. Natürlich verstehe ich die Situation. Aber gerade beim Abschied nehmen sucht man ja körperlichen Kontakt, möchte sich mal in den Arm nehmen.“ Auch, dass weniger Blumen als erwartet auf dem Grab liegen würden, schmerze sie. „Nur ganz kurz werden wir die Beisetzung halten können, dann müssen alle auseinandergehen,“ erzählt die Enkelin. Grund hierfür ist die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Die damit einhergehenden Herausforderungen sind Bestattern der Region durchaus vertraut.

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Datenschutz auf dem Friedhof

Viele der Unternehmen im Altkreis waren unter anderem durch die Friedhofsverwaltungen darauf hingewiesen worden, dass die Teilnehmerzahl bei Beisetzungen beschränkt werden müsse. In Eigenregie hätten sie diese Hinweise schon vor der landesweiten Verordnung gegeben, erklärt Bernhard Janßen, Fachbereichsleiter für Bau, Ordnung und Gewerbe beim Amt Falkenberg-Höhe. Auch, dass Anwesenheitslisten bei Beerdigungen zu führen seien, hätten die Behörden mitgeteilt. Letztere Maßnahme sei einer der wenigen Punkte, bei denen die Leute kein Verständnis aufbringen würden, berichten zahlreiche Bestattungsunternehmen im Altkreis. Sowohl Julia Buch vom Bestattungsunternehmen Volker Timm & Sohn als auch Lutz Schirrmann vom Lutz Schirrmann Schmidt W. & Sohn Bestattungshaus hätten hier schon negative Erfahrungen gemacht. Nur langsam erfahre Schirrmann Verständnis bei den Leuten: „Sie verstehen, dass auch unser aller Gesundheit daran hängt.“ Einige Trauergäste fragten ihn trotzdem, warum sie auf dem Friedhof ihre Daten angeben müssten und was ihn ihre Adressen angingen.

Die Listen sollen geführt und aufgehoben werden, damit im Falle einer Infektion schnell mögliche Betroffene benachrichtigt werden können. Auch für Julia Buch seien nur die Datenschutzbedenken der anwesenden Trauergäste der einzige Bereich, in dem sie derzeit kein „absolutes Verständnis“ entgegengebracht bekäme. Seit acht Jahren arbeitet die 31-Jährige im Familienunternehmen ihres Vaters Thomas Buch als Trauerrednerin und Ausbilderin für Bestattungsfachkräfte. Bisher laufe die Kommunikation mit den Gesundheitsämtern sehr gut, sowohl über Telefon und E-Mail bestehe Kontakt. Außer den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts (RKI, siehe Infokasten) hätte es aber noch keine genaueren Auflagen für Bestattungen gegeben. Das Bestattungshaus Volker Timm & Sohn hat eigentlich drei Geschäfte, neben Bad Freienwalde auch in Wriezen und Oderberg. „Wir agieren regional und überregional. Die Zweigstellen sind zwar derzeit geschlossen für den Publikumsverkehr, aber natürlich halten wir dort weiter Termine ab, nach Vereinbarung“, so Buch. „Es ist ja auch ein sensibles Thema, wir versuchen weiterhin für Hinterbliebene da zu sein.“ Hausbesuche seien derzeit aber nicht möglich. Buch und ihre Kollegen arbeiten jetzt in zwei Teams. Sodass das Unternehmen auf keinen Fall zusammenbrechen würde im Falle einer Infektion im Team.

Beisetzungen seien derzeit nur noch unter freiem Himmel und nur im engsten Familienkreis möglich; das heißt Partner, Eltern und Kinder der Verstorbenen. Schon Geschwister zählten nicht mehr dazu. Das Betreten der Friedhöfe als öffentliche Orte ist derzeit nun einmal nicht gestattet, Ausnahmen bestehen für Friedhofsarbeiter und Trauergäste. Dies hat schon zu weitläufigen Schließungen landesweit geführt.

Auch der Friedhof in der Kurstadt ist derzeit verschlossen. Pfarrer Björn Ferch sagt dazu: „Die Entscheidung ist mir richtig schwer gefallen.“ Gemeinsam mit dem Bürgermeister seien die Friedhofsschließungen beschlossen worden. Die Eindämmungsverordnung sieht ein generelles Betretungsverbot öffentlicher Orte vor, außer zum Spazieren und zum Sport treiben. Hinter den Kulissen bemühte sich Bad Freienwalde aber um eine Konkretisierung der Verordnung im Bezug auf Friedhöfe, damit Rechtssicherheit bestünde. Auch weil in anderen Amtsbezirken Friedhöfe teilweise noch geöffnet sind und das natürlich zu Verwirrung führe.

Noch ist vieles unklar

Lutz Schirrmann fühlt sich etwas im Stich gelassen. Bislang gebe es nur die Empfehlungen des RKI zur Beisetzung von Corona-Opfern. Der 59-Jährige, der auch das Bestattungshaus Buchholz in Wriezen innehat, hofft, „dass wir bald vom Kreis oder Gesundheitsamt mehr Hinweise bekommen.“ Denn sie wüssten noch nicht, wie und ob sie diese beerdigen dürfen, oder einäschern müssen. auch die Verwendung von Leichensäcken bleibt unklar. Die Betreuung der Hinterbliebenen sei auch schwierig: „Im Sterbefall erlauben wir derzeit grundsätzlich nur eine Person, die zu uns kommen darf“, erklärt Schirrmann. Desinfektionsmittel und Mundschutze für seine Mitarbeiter stellt er dafür bereit. Julia Buch berichtet, dass sie die Lieferengpässe bei Desinfektionsmitteln spürten. „Es ist fast gar nichts mehr zu bekommen“, erzählt sie. Hygiene sei immer ein großes Thema bei ihnen im Alltag, aber sie hätten nochmal Hygieneschulungen durchgeführt, als sie die Entwicklungen in Europa beobachtete.

Bei Sylvia Pöschel, Inhaberin des gleichnamigen Bestattungshauses in Bad Freienwalde, sieht es ähnlich aus. „Beratungen werden mit maximal zwei Personen in unseren Räumen weiterhin durchgeführt“, erzählt sie. Bei Beisetzungen erlauben sie die Anwesenheit von maximal sechs Personen. Es sei traurig, vor allem wenn es sich um Verstorbene aus großen Familien handelt, fügt Pöschel hinzu. Die Zusammenarbeit mit den Behörden sei auch eine Herausforderung. Durch die Schließung der Verwaltungsgebäude müssten sie derzeit das Originaldokument in den Briefkasten beim zuständigen Amt werfen und auf Leerung und Bearbeitung hoffen. Das verlängere die Prozesse.

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Offizielle Hinweise

Das Robert-Koch-Institut hat am 24. März ein Info-Blatt veröffentlicht, dass Empfehlungen zum Umgang mit COVID-19 Verstorbenen beschreibt. Der Verstorbene muss als kontagiös angesehen werden, der Tod ist nach dem Infektionsschutzgesetz zu melden. Die Maßnahmen der Basishygiene seien einzuhalten und es werde empfohlen, die Infektionsgefahr auf der Todesbescheinigung sowie Covid-19 namentlich zu nennen. Im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg wird darauf hingewiesen, dass öffentlicher Raum nur betreten werden darf, "zur Begleitung Sterbender sowie zur Teilnahme an Bestattungen im engsten Familienkreis" (§11 Abs. 3 Nr. 2 h)).⇥jw