„Die Steigerungen der Energiepreise sind von den Fachbereichen zum Haushaltsentwurf 2023 bereits angemeldet worden. Nach derzeitigem Arbeitsstand entsteht dadurch ein erheblicher Fehlbetrag, der voraussichtlich durch Einsparungen bei den Aufwendungen oder Erhöhungen der Erträge nicht mehr ausgeg...