Keine Entscheidung
: SVV verschiebt Diskussion zum Bürgerbegehren Hallenbad Falkensee

Das Quorum zum Bürgerbegehren für ein Hallenbad in Falkensee wurde erfüllt, dennoch verschob die SVV die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit in den Hauptausschuss im August.
Von
Silvia Passow
Falkensee
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  • So könnte das Falkenseer Hallenbad von außen aussehen - sollte es denn gebaut werden. Es zeigt ein Visualisierung der Planung, für die auch eine Baugenehmigung vorliegt - also mit Saunabereich und Kegelbahn.

    So könnte das Falkenseer Hallenbad von außen aussehen - sollte es denn gebaut werden. Es zeigt ein Visualisierung der Planung, für die auch eine Baugenehmigung vorliegt - also mit Saunabereich und Kegelbahn.

    Baukonzept Planungsgesellschaft
  • Ob Falkensee irgendwann ein Hallenbad bekommt, steht weiter in den Sternen. Das Quorum für das Bürgerbegehren wurde zwar erfüllt, trotzdem gab es in SVV Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Unterschriftensammlung.

    Ob Falkensee irgendwann ein Hallenbad bekommt, steht weiter in den Sternen. Das Quorum für das Bürgerbegehren wurde zwar erfüllt, trotzdem gab es in SVV Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Unterschriftensammlung.

    Pixabay
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Wenigstens 10 Prozent oder auch 3.670 wahlberechtigte Falkenseer hätten mit ihrer Unterschrift für den Bau des Bades stimmen müssen. Es waren weitaus mehr. Von den gesammelten 6.168 Unterschriften sind 5.158 gültig, so das Ergebnis der Prüfung. Damit haben sich ausreichend Falkenseer für den Bau jenes Hallenbades ausgesprochen, für das 2019 der Landkreis Havelland eine Baugenehmigung erteilt hat. 1.488 Unterschriften mehr als nötig.

Nun hätte als nächster Schritt die Anerkennung des Bürgerbegehrens durch die SVV erfolgen müssen. Anschließend hätte die Übernahme und damit Umsetzung des Bürgerbegehrens durch die Stadtverordneten erfolgen können. Folgen die Stadtverordneten dem Anliegen des Bürgerbehrens nicht, kommt es automatisch zum Bürgerentscheid. Hier wären dann die Falkenseer Bürger zum Gang an die Wahlurne aufgerufen. Doch erst einmal geschieht nichts dergleichen.

Denn in der SVV wurden Zweifel an der Rechtswirksamkeit des Bürgerbegehrens angemeldet. So wird von Julia Concu (B’90/Die Grünen) die Wahrung von Fristen angezweifelt. Tim Bremmer (FDP) fragt, ob die Unterschriften im zulässigen Zeitraum gesammelt wurden. Vom Vertreter des Jugendbeirates, Marius Miethig, gibt es Bedenken, ob die Unterschriftensammlung an Schulen erfolgen durfte.

Als Unterpunkt zu diesem Tagesordnungspunkt hatten die Fraktionen der SPD und der Linken im Vorfeld einen Antrag gestellt, mit dem die Stadtverordneten das Bürgerbegehren annehmen und die Stadt mit der Umsetzung des Bauvorhabens beauftragt. Peter Kissing (SPD) wirbt für diesen Antrag, macht Zugeständnisse an die Grünen, was die Passiv–Bauweise des Hallenbades angeht. Wären die Stadtverordneten diesem Antrag gefolgt, hätten Zeit und Kosten für einen Bürgerentscheid gespart werden können. Diesen muss nämlich die Stadt bezahlen.

Inzwischen bildete sich eine lange Rednerliste. Die SVV–Vorsitzende, Julia Concu, schlägt bei so viel Redebedarf vor, den Antrag in den Hauptausschuss zu überweisen. Daniela Zießnitz (CDU) stellt einen entsprechenden Antrag. Dieser findet Zustimmung und damit wird der Antrag zur Annahme des Bürgerbegehrens zum Bau eines Hallenbades in den Hauptausschuss am 19. August vertagt.

Übrigens, in Brandenburg wird auf kommunaler, beziehungsweise Kreistagsebene dieses Mittel der direkten Demokratie vergleichsweise selten genutzt. 148 Bürgerbegehren, 111 Ratsreferenden und 166 Bürgerentscheide zählte der überparteiliche und gemeinnützige Verein „Mehr Demokratie Berlin–Brandenburg“ bis einschließlich 2017. Ganz anders sieht es in Bayern, dem unangefochtenen Spitzenreiter, wenn es um Bürgerbegehren geht, aus. 2.260 Bürgerbegehren und 1.651 Bürgerentscheide hat es hier bereits gegeben.