Die Falkenseer Kleingärtner machen eigentlich alles so, wie es sein soll. Die Lauben in der Kleingartenanlage (KGA) Fasanenaue sind nur 24 Quadratmeter groß, nicht zum Übernachten geeignet, Gemüse und Obst gedeihen, und selbst Strom und Wasser haben sie nicht auf den rund 30 Parzellen, sondern nur an zentralen Punkten. Dennoch droht ihnen das Ende der friedlichen Zeit an der Drosselstraße. Der neue Eigentümer strebt die Räumung an, und so rückt die KGA zunehmend in den Fokus der Falkenseer Stadtpolitik und der Gerichte.
Das wurde am 8. April 2022 bei einer Verhandlung am Landgericht Potsdam deutlich. Die Falkensee Liegenschaft GmbH, seit einigen Jahren Eigentümer, will die Herausgabe des Areals erstreiten. Davor hatten die Kleingärtner schon 2016 Angst. Verklagt hat die GmbH dabei nicht nur den Falkenseer Verein, in dem die Kleingärtner organisiert sind, sondern auch den „Kreisverband der Gartenfreunde“ aus Nauen, dem Regionalverband mehrerer Kleingartenvereine im Norden des Havellands.

Ähnlicher Fall aus Potsdam jahrelang vor Gericht

Es war am Freitag besonders Richter Stefan Nögel zu verdanken, dass die Verhandlung als Suche nach einer konstruktiven Lösung verlief. Nögel hat mit ähnlich gelagerten Rechtsstreiten Erfahrung. Als warnendes Beispiel beschrieb er eine recht bekannte Auseinandersetzung in Potsdam: Im Streit um die KGA Angergrund hat der Investor Tamax zahlreiche Verfahren gegen einzelne Kleingärtner geführt, weil die zunächst verklagten Vereine nicht Besitzer der Flächen gewesen seien. Danach standen viele Flächen leer, gebaut wurde aber auch nicht. Die Stadt Potsdam wehrte sich, erließ eine Veränderungssperre, die wiederum gerichtlich angegriffen wurde.
Richter Nögel bezeichnete die Situation in der Landeshauptstadt als „worst case“. Und malte für die Fasanenaue ein ähnliches Szenario an die Wand: Zahlreiche Gerichtsverfahren, die sich über drei oder mehr Jahre hinziehen, wenn nicht beide Seiten vorher eine einvernehmliche Lösung finden. Er schlug zum Beispiel vor, dass die aktuelle Nutzung erlaubt bleiben könnte, mit einer Kündigungsmöglichkeit, wenn dann doch mal Baurecht für diese Fläche geschaffen werden sollte.

Einvernehmliche Lösung wohl nur mit Stadtpolitik möglich

Aber auch die Unterschiede zu dem Potsdamer Fall wurden offenkundig. Hinter der Eigentümer-GmbH steht kein großer Investor, sondern zwei Männer, und es existiere bereits ein Bebauungsplan, der eine Grünfläche vorsehe. „Was soll derzeit dieser Rechtsstreit“, fragte der Richter und vermutete den Wunsch nach höherer Nutzungsentschädigung.
Bei der Verhandlung kamen aber auch Ansätze zur Sprache, um die Anlage auf Dauer zu erhalten. So ist die Fläche, die der GmbH gehört, doppelt so groß wie die KGA. Während die Gärten bleiben könnten, könnte auf der anderen Hälfte Baurecht geschaffen werden – diese Idee war beiden Seiten nicht unbekannt. Auch ein Tausch mit einer anderen Fläche in Falkensee wurde angerissen. Beide Wege gingen aber nur mit der Stadtpolitik.
Die Stadt Falkensee ist zwar nicht an dem Zivilrechtsstreit zwischen Eigentümer und Vereinen beteiligt – dass sie bei dem Thema nicht außen vor ist, wurde aber deutlich. Es sei Bewegung in die Sache gekommen, merkten die Anwälte beider Seiten an. Sie berichteten auch von Gesprächen mit Bürgermeister Heiko Müller (SPD). Auch die Gremien wurden kürzlich beteiligt: Am Mittwoch vergangener Woche wurde im Hauptausschuss über den Stand in Sachen „Fasanenaue“ informiert.

Fläche in Falkensee laut B-Plan nur als Kleingartenanlage vorgesehen

Das bestätigte Baudezernent Thomas Zylla auf Nachfrage. Weil die Erörterung aber im nichtöffentlichen Teil stattfand, dürfe er nichts dazu sagen. Zylla verwies außerdem auf den geltenden Bebauungsplan. Danach ist die KGA-Fläche tatsächlich auch nur als KGA nach dem Bundeskleingartengesetz zugelassen – und die andere Teilfläche, die der GmbH gehört, als Wald.
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Der laufende Rechtsstreit wurde am Freitag für einige Monate auf Eis gelegt – gut möglich, dass demnächst ein Mediationsverfahren bei Gericht stattfindet. Dabei würden Richter hinter verschlossenen Türen verstärkt Lösungen diskutieren, die für alle akzeptabel sein könnten. Die nächste öffentliche Gerichtsverhandlung soll am 12. Oktober stattfinden.
Das sieht Petra Schnell vom Regionalverband auch als gute Nachricht – einige Kleingärtner hätten überlegt, ob sich die Aussaat eigentlich noch lohne. Schnell war ebenso zur Gerichtsverhandlung nach Potsdam gekommen wie Karsten Klingbeil, der Vorsitzende des Kleingartenvereins. Er kämpft seit vielen Jahren für den Erhalt der Anlage.
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