Kreistag Barnim: Migrationsbeirat bleibt bei Direktwahl

Bildung und Kultur: Der Barnimer Migrationsbeirat – hier bei den polnischen Kulturtagen – vertritt die Interessen von 8511 Ausländern, die im Landkreis leben. Um die Direktwahl seiner Mitglieder stritt der Kreistag zwei Abende lang.
Sergej ScheibeDie neun Mitglieder des Beirates für Migration und Integration dürfen auch in Zukunft direkt gewählt werden. Das hat der Kreistag Barnim in seiner fortgesetzten Beratung am Mittwochabend entschieden. Allerdings, so der Kompromiss, den die Fraktion Linke vorschlägt, kommt das Verfahren nach der Wahl im kommenden Jahr auf den Prüfstand.
Péter Vida (BVB/Freie Wähler), der dem Gremium vorsteht und ihn mit aus der Taufe hob, hatte sich massiv dagegen ausgesprochen, die Mitglieder – so der Vorschlag der Kreisverwaltung – nur noch zu berufen. Er gab sich ob seines 36. Geburtstages recht milde. Die Diskussion war am 4. Dezember beim regulären Kreistag so ausufernd geführt worden, dass der Vorsitzende Othmar Nickel (CDU) die Beratung unterbrach und auf diesen Mittwoch vertagte.
Unübliche Unterbrechung
Er habe, nahm Nickel die Kritik aus vielen Fraktionen und der Öffentlichkeit auf, die späte Stunde und viele zermürbte Gesichter gesehen und deshalb am 4. Dezember so entschieden. Mitten in einer Diskussion zu einem regulären Tagesordnungspunkt abzubrechen, sei ungewöhnlich gewesen, räumte er jedoch ebenso ein. „Es ist in der Tat unüblich“, so der Schuldirektor aus Bernau. Und: „Es war kein Anschlag auf die Demokratie.“ vielleicht habe er „weise“ agieren wollen, so sein Kommentar zur Eröffnung der Fortsetzungssitzung.
Péter Vida hatte derweil die Fraktionen kontaktiert, wie er berichtete, und seinen Antrag bezugnehmend auf die Idee der Linken, das Verfahren zu evaluieren, modifiziert. Demnach soll die Direktwahl des Gremiums an die Kreistagswahl angepasst werden, die alle fünf Jahre stattfindet. Um terminlich hinzukommen – der Migrationsbeirat wird 2020 neu bestimmt, der Kreistag jedoch erst 2024 wieder , soll dieses das Gremium nach der Neuwahl nur bis 2024 arbeiten. Bis spätestens sechs Monate nach der Konstituierung des neuen Kreistages Barnim ist dann auch über den Beirat neu zu bestimmen.
In insgesamt zehn Unterpunkten wird damit in Artikel 1 der Hauptsatzung des Landkreises Barnim Punkt 6 neu geregelt. Aufgenommen hat Vida auch – und dazu hatte es Kritik aus den Reihen verschiedener Kreistagsmitglieder gegeben, dass der Beirat für Migration und Integration eine eigene Geschäftsordnung beschließt. Die fehlte bisher. Die Mehrheit des Kreistages stimmte dem Vida-Antrag zu.
Seniorenbeirat bleibt drin
Den Bedarf, den Seniorenbeirat in die Hauptsatzung aufzunehmen, sah Uwe Voss (SPD) nicht. Die Arbeit sei gut, die Belange der Senioren würden in allen Gremien gewahrt. Der Schwanebecker stellte den Antrag, die Regelungen zur Berufung des Seniorenbeirates der neuen, geänderten Hauptsatzung nicht beizufügen. Allerdings konnte er nur vier Ja-Stimmen auf seine Idee vereinen.
Mit großer Mehrheit wurde der Vorschlag der Fraktion Linke/Bauern hingegen angenommen, der zuständige Ausschuss für Gesundheit, Senioren und Soziales möge bereits nach der Wahl 2020 untersuchen, wie die Wahl verlaufen sei und ob die Direktwahl "die Interessen aller auf diesem Gebiet tätigen Akteure“ abbildet.
Der Landkreis hatte nach einer Wahlbeteiligung der Flüchtlinge und Migranten sowie Europäer mit ausländischen Pässen von elf und 16 Prozent in den Vorwahlen den Aufwand der Briefwahl für zu groß erachtet und wollte die Berufung durchsetzen. Mit dem nun getroffenen Kompromiss, den Landrat Daniel Kurth (SPD) mitverantwortete, sei jedoch gut zu leben, hieß es.
Beteiligung durch ehrenamtliche Gremien
Die Brandenburger Kommunalverfassung regelt klar die Beteiligung von Bürgern durch verschiedene Gremien. Beiräte für Senioren oder Migranten gehören dazu. Sie sollen die unterschiedlichen Gruppen in politischen Ausschüssen vertreten und deren Interessenvertreter sein. Mit 24 Mitgliedern gehört der Seniorenbeirat im Barnim unter seinem Vorsitzenden Peter Kikow zu den aktivsten Gremien, die sich bei Planungen und Vorhaben des Landkreises einbringen. Die Vertreter werden nun mit der 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Landkreises Barnim berufen und überhaupt in die Satzung aufgenommen. Landrat Daniel Kurth (SPD) sieht darin einem Wunsch entsprochen, der vom Seniorenbeirat direkt an ihn herangetragen worden war. Ebenso wird neu die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen über die offene Form der Kinder- und Jugenddialoge aufgenommen. Am 3. Juli 2018 wurde das Erste Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg rechtswirksam. Beteiligungsmöglichkeiten sollen ausgebaut werden. Das Votum des Ältestenrates zur Änderungssatzung im Barnim erging am 28. Oktober dieses Jahres. Änderungen gab es außerdem zu Vergabehöhen.⇥li