Der 15-Jährige, der als Tatverdächtiger in einer Messerstecherei am vergangenen Donnerstag (12.1.) in Eberswalde gilt, ist als Tatverdächtiger in einer Einrichtung für Jugendliche untergebracht worden. Der Unterbringungsbefehl laute auf versuchten Totschlag. Der Beschuldigte kam nicht in Untersuchungshaft.
Das Jugendgerichtsgesetz sieht vor, dass ein Richter die einstweilige Unterbringung eines Jugendlichen in einem geeigneten Heim der Jugendhilfe anordnen kann, wenn dies geboten ist. So soll er vor einer weiteren Gefährdung der Entwicklung zu bewahrt werden – vor allem vor der Begehung neuer Straftaten.

Täter und Opfer kannten sich

Der 14-Jährige war nach Angaben der Polizei vor seinem Wohnhaus aus einer Gruppe von drei weiblichen und zwei männlichen Jugendlichen heraus angegriffen worden. Dabei erlitt er Stichverletzungen im Rücken und musste in einer Klinik behandelt werden. Der Täter konnte zunächst flüchten.
Wenig später nahm die Polizei in Eberswalde den 15-Jährigen als Tatverdächtigen fest. Laut Polizei kannten sich der Beschuldigte und das Opfer. Zum Motiv der Tat und zur möglichen Vorgeschichte wird noch ermittelt. Der Jugendliche ist bereits bei der Polizei bekannt durch verschiedene Straftaten.