Gesundheit
: Masern: Fünf Prozent der Einschüler in LOS ohne vollen Schutz

Im Landkreis Oder-Spree sind weniger Einschüler zweimal und damit vollständig gegen Masern geimpft als im Landesdurchschnitt.
Von
Janet Neiser
Eisenhüttenstadt
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Erledigt: Hier ist im Impfpass zu sehen, dass der Patient eine Masern-Mumps-Röteln-Impfung erhalten hat.

Marius Becker

Im vergangenen Jahr haben sich in Europa nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation so viele Menschen mit Masern angesteckt wie seit zehn Jahren nicht mehr. Als ein Grund wird die wachsende Zahl der Impfgegner genannt. Auch aus den USA werden neue Negativrekorde vermeldet. Masern gelten zwar als Kinderkrankheit, harmlos aber sind sie nicht. Spätfolgen nach einer scheinbar überstandenen Infektion wie Entzündungen des Gehirns und des Nervensystems sind selten, aber tödlich.

In Deutschland wird auch deshalb über die Einführung einer Impfpflicht gegen Masern diskutiert. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem diese ab März 2020 für Kinder und das Personal in Kindertagesstätten und Schulen kommen soll.

Im Landkreis Oder-Spree hat es dem Gesundheitsamt zufolge 2017 null und 2018 drei Masernerkrankungen gegeben. 2019 ist bislang ein Fall bekannt. Bei Bekanntwerden der Erkrankung muss das Gesundheitsamt in Kenntnis gesetzt werden, dann werden Umgebungsuntersuchungen durchgeführt. Auch über den Grad der Impfabdeckung ist die Behörde bestens im Bilde, denn bei der Einschulung wird der Impfstatus überprüft. Die Statistik für 2018 liegt nach Angaben der Kreis-Pressestelle noch nicht vor, wohl aber die für 2017. Damals hatten 95,1 Prozent der Einschüler im Landkreis nach zweimaliger Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) den vollständigen Impfschutz. Der Landesdurchschnitt liegt um 0,4.Prozent höher bei 95,5 Prozent. Die erste MMR-Impfung konnten 98,7.Prozent der Kinder aufweisen, das sind 0,1.Prozent mehr als landesweit.

Derzeit gilt bei der Aufnahme der Kinder in eine der 148 Kindertagesstätten in Oder-Spree keine Impfpflicht. „Jedoch besteht bei der Erstaufnahme eine gesetzliche Verpflichtung der Personensorgeberechtigten zur Nachweiserbringung, dass eine ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen und altersgemäßen Impfschutz des Kindes erfolgt ist“, teilt die Kreisverwaltung mit.

Impflücken führen zu Beratung

Dies sei deshalb sinnvoll, weil durch den engen Kontakt der Kinder untereinander ansteckende Erkrankungen in den Kindergemeinschaftseinrichtungen leicht die Runde machen können. Impfungen würden hierbei die beste Möglichkeit bieten sowohl sich selber als auch indirekt andere, die nicht geimpft werden können, zu schützen.

Die Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt bestätigt, dass bei allen Kita-Anmeldungen und Aufnahmen grundsätzlich eine Einsichtnahme in den Impfstatus erfolgt. „Bei vorliegenden Impflücken erfolgen Beratungsgespräche durch die Kita-Leiterinnen“, heißt es aus dem Rathaus.