Da Eisenhüttenstadt keinen beschlossenen Haushalt hat, darf die Stadt nur Auszahlungen leisten, zu denen sie verpflichtet ist oder für Aufgaben, die unaufschiebbar sind. Beim Zuschuss für das Stadtfest gilt das nicht. Sind auch noch andere freiwillige Aufgaben von der vorläufigen Haushaltsführu...