Böller und Raketen aus Polen: Polenböller – was beim Kauf für Silvester 2023 zu beachten ist

Geschäfte werben für den Kauf von Feuerwerkskörpern und Böllern. Worauf sollte man beim Kauf in Polen achten?
Monika WachJenseits der Grenze in Krajnik Dolny sowie im nahe gelegenen Hohenwutzen locken schon jetzt viele Stände mit ihrem Feuerwerk, Raketen & Co. Bei unseren Nachbarn ist der Verkauf von Feuerwerk das ganze Jahr über erlaubt – anders als in Deutschland, wo sich der freie Verkauf auf wenige Tage im Jahr beschränkt. Doch lohnt es sich wirklich, es auf der polnischen Seite zu kaufen, und worauf müssen Kunden achten?
Im vergangenen Jahr 2022 knallten die Deutschen zu Silvester, wie noch nie zuvor. Die Branche verzeichnete einen Umsatzrekord. In den Jahren zuvor war der Umsatz auf ein Minimum eingebrochen, das Land befand sich in der Corona-Starre. Und in den Jahren vor Corona sank die Begeisterung am Knallen spürbar.
Geht es nach den Händlern, die hinter der Grenze bei Schwedt bereits Feuerwerk für deutsche Kunden anbieten, setzt sich der Trend sinkender Begeisterung offenbar nun weiter fort. Obwohl die Händler an der Straße schon seit einigen Tagen Werbung machen, sagt einer von ihnen: „In diesem Jahr überlege ich, ob ich den Verkauf dieser Produkte überhaupt einstellen soll.“ Es gebe so gut wie kein Interesse von deutschen Kunden und damit auch keine willigen Käufer, erzählt er weiter.
Polnische Feuerwerkskörper
„Wir haben Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und F2 sowie Raketen und Co. im Angebot, aber wie gesagt, diese Waren sind in diesem Jahr nicht gefragt. Woran das liegt, kann ich schwer sagen, vielleicht daran, dass es solche Waren und Produkte auch bei unseren deutschen Nachbarn gibt und der Preisunterschied vernachlässigbar ist“, sagt er. Doch vergleichen können die Kunden in Deutschland noch nicht. Denn dort beginnt der – legale – Verkauf erst nach dem Weihnachtsfest.
„Ich möchte darauf hinweisen, dass wir keine F4-Feuerwerkkörper verkaufen, die zu gefährlich sind und nur von Personen mit einer Sondergenehmigung erworben werden können“, erklärt der Verkäufer. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland, anders als in Polen, gesetzlich geregelt. Auf der westlichen Seite der Grenze dürfen Feuerwerkskörper nur an den letzten Tagen des Jahres verkauft werden, zwischen dem 29. und 31. Dezember.
Verfügbare Kategorien für Feuerwerk
Feuerwerk ist Kategorien eingeteilt:
- In der Klasse F1 sind die harmloseren Varianten vereinigt. Sie haben einen kleinen Lärmpegel, können sogar in geschlossenen Räumen gezündet werden, und eine zeitliche Einschränkung für das Knallen gibt es nicht. Der Erwerb ist schon für Kinder ab zwölf Jahren möglich.
- Bei der Kategorie F2 handelt es sich um Feuerwerk, bei dem schon Vorsicht geboten ist und das nur im Freien verwendet werden darf. Diese Feuerwerkskörper dürfen in Deutschland nur von volljährigen Personen und nur in den drei Tagen vor Silvester gekauft werden. Gezündet werden dürfen die Knaller – dazu gehören klassische Silvester-Feuerwerk-Batterien oder auch Raketen – nur an Silvester und am Neujahrstag, also am 31. Dezember und am 1. Januar eines jeden Jahres. Wer beispielsweise zur Hochzeit oder anderen besonderen Anlässen ein Feuerwerk abbrennen möchte, benötigt dafür eine Ausnahmegenehmigung.
- Wer mit der Kategorie F3 hantiert, benötigt bereits eine Sondergenehmigung für den Umgang. Klassische Polenböller gehören zum Beispiel in diese Kategorie.
- Die letzte Kategorie ist F4, eine Feuerwerkskategorie mit einer sehr hohen Verletzungsgefahr. Sie dürften nur von Fachpersonal verwendet und angezündet werden. Der Verkauf ist für Personen ab 21 Jahren freigegeben. „Man sollte beachten, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern immer mit einem Risiko verbunden ist“, sagt Alexander Trenn, Leiter der Abteilung Brandschutz bei der Stadt Schwedt und landesweiter Experte für den Umgang mit Chemikalien.
Ratschläge der Feuerwehr
Es sei daher sehr wichtig, die Gebrauchsanweisung zu lesen, Bedienungsanleitungen zu beachten und diese auch zu befolgen, sagt Trenn. Bürger sollten auch keine Feuerwerkskörper in der Nähe von vielen Menschen anzünden. Und ganz wichtig, die Reste von Feuerwerkskörper mit Wasser löschen, um die Anzahl der Fahrten von Feuerwehr solcher auf der Straße liegenden Trümmer zu verringern, mahnt Alexander Trenn.
„Ob die Anwohner diese Produkte auf der polnischen Seite oder in Deutschland kaufen, ist nicht unsere Sache. Jeder Bürger hat das Recht zu wählen, und es ist die Entscheidung jedes Einzelnen. Das wichtigste für uns ist, dass die Anwohner wissen, wie sie damit umgehen können und wo und wie sie das Feuerwerk abbrennen können“, sagt er und hat noch einen weiteren Tipp für die Silvesternacht parat: „Ganz wichtig ist es, dass die Fenster in der Silvesternacht geschlossen sind, damit die Feuerwerkskörper nicht in der Wohnung oder im Haus Feuer fangen können.“


