Einkaufen in Polen für Silvester: Fast eine Tonne Böller in Transporter entdeckt

Fund an der polnischen Grenze in Altglietzen: Zollbeamte stellen bei einem Transporter fast eine Tonne Böller aus Polen sicher. (Symbolfoto)
Nadja VoigtDas Recht auf Freizügigkeit ermöglicht es jedem Bürger der Europäischen Union, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und behandelt zu werden, wie die Bürgerinnen und Bürger des betreffenden Mitgliedstaats.
Dazu gehört auch das grenzenlose Reisen mit den damit verbundenen Vorteilen. Für bestimmte Waren kann es aber Einschränkungen geben. Darauf macht der Zoll aufmerksam.
Einschränkungen bei bestimmten Waren aus Polen
Einschränkungen gibt es bei Arznei- und Betäubungsmitteln, Bargeld und Feuerwerkskörpern. Das war dem niederländischen Fahrer eines Kleintransporters nicht bewusst, den Zollbeamte in den Abendstunden des 8. November unweit der deutsch-polnischen Grenze in Altglietzen gestoppt haben. Gegenüber den Zollbeamten habe der Mann angegeben, Feuerwerkskörper geladen zu haben.
„Die Kontrolle ergab 67 Originalkartons mit je 1000 Stück Feuerwerkskörper der Kategorie F3. Die für den Transport erforderliche Erlaubnis konnte der Fahrer mit niederländischem Pass nicht vorweisen“, teilte Astrid Pinz, Pressesprecherin des Hauptzollamts Frankfurt (Oder), am 14. November mit.
Fast eine Tonne Feuerwerkskörper eingekauft
Fast eine Tonne Gewicht brachten die Feuerwerkskörper auf die Waage. Böller der Kategorien F3 und F4 sind von stärkerer Explosivkraft und dürfen in Deutschland nur von Person mit besonderer behördlicher Genehmigung gekauft, besessen und abgefeuert werden. In vielen anderen europäischen Ländern ist jedoch die Kategorie F3 ab dem 18. Lebensjahr frei verkäuflich.
Das Fahrzeug sei nicht für den Transport von so viel Feuerwerkskörpern geeignet gewesen. „Kaum auszudenken, was bei einem Verkehrsunfall hätte passieren können“, sagte Astrid Pinz gegenüber der MOZ.
Strafverfahren gegen Fahrer eingeleitet
Die Feuerwerkskörper seien sichergestellt worden. „Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet“, führte die Zollsprecherin weiter aus. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg übernommen. Die Ermittlungen dauern noch an. Dem Mann drohen eine Geldbuße und bis zu drei Jahren Haft.
Bei der Kontrolle handelte es sich um einen Zufallsfund. Je näher Silvester kommt, umso genauer schaut der Zoll hin und werde dabei auch fündig. Es gebe deshalb keine Extra-Kontrollen. Manche Böller dürften in Polen gekauft werden. Dabei müsse die Kundschaft aber sehr genau hinschauen, so die Zollsprecherin. Die Feuerwerkskörper müssten zum Beispiel eine Bezeichnung und ein CE-Kennzeichen haben. Raketen dürften nur unter 20 Gramm Explosivstoff haben.



