Tierheim Eisenhüttenstadt
: Hund Nori sucht Zuhause – nicht jeder darf diesen Welpen haben

Nori lebt seit Mitte März 2024 im Tierheim am See in Eisenhüttenstadt. Der Welpe kommt über das Ordnungsamt in Frankfurt (Oder) nach Eisenhüttenstadt. Darum darf diesen Hund nicht jeder haben.
Von
Hagen Bernard
Eisenhüttenstadt
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Kann in zwei Wochen vermittelt werden: der vier Monate alte Stafford Nori. Der Hund ist seit wenigen Tagen im Tierheim am See in Eisenhüttenstadt untergebracht.

Jana Feister

Seit wenigen Tagen ist der vier Monate alte Nori im Tierheim am See in Eisenhüttenstadt untergebracht. Dort hält sich der Welpe jedoch nicht ganz freiwillig auf. Denn Nori ist ein Staffordshire Bullterrier, der in Brandenburg nicht zugelassen ist. Vom Gesetzgeber im Land Brandenburg wird der „Staff“ als Listenhund geführt, das heißt, er wird allein schon wegen seiner Rasse als gefährlich eingeschätzt. Dabei ist er sogar in der Kategorie I eingestuft, seine Einfuhr aus einem anderen Land ist verboten.

Hund wegen Rasse in Brandenburg nicht vermittelbar

Zwar ist diese Vorverurteilung eines Hundes allein wegen seiner Rasse sehr umstritten, doch einige Länder wie Bayern, Brandenburg und auch Nordrhein-Westfalen verfahren solcherart. Da es einige Bundesländer wie beispielsweise Berlin und Thüringen es anders handhaben, hat Nori durchaus gute Chancen, bald vermittelt zu werden.

Noch allerdings muss Nori im Tierheim ihre Quarantäne absitzen. Außerdem gibt es noch einige Formalitäten zu erledigen. Der Welpe kam über das Ordnungsamt Frankfurt (Oder) nach Eisenhüttenstadt. Das Tierheim am See ist für die Fundtiere in Frankfurt (Oder) zuständig.

Hund aus Polen – Händler gab falsche Rasse an

In diesem Fall hatte das Ordnungsamt den Hund von einer Familie beschlagnahmt, die sich dieses Tier vor eineinhalb Wochen in Polen angeschafft hatte. Dort habe der Händler ihnen erklärt, dass der Hund in Frankfurt (Oder) zugelassen sei. „Es fehlten EU-Pass, Chip und eine gültige Tollwut-Impfung. Der Hund wurde erst am Tag des Verkaufs geimpft, doch diese muss wegen der Wirkung drei Wochen alt sein. Der Hund hätte gar nicht über die Grenze gedurft“, erklärt Jana Feister.

So mancher Händler in Polen trägt mitunter in die Papiere auch eine falsche Rasse ein. Allerdings sind die Mitarbeiter des Ordnungsamtes geschult. Neben dem Aussehen wird in einem solchen Fall auch per Gen-Test beurteilt, ob das jeweilige Tier noch der jeweiligen als gefährlich eingestuften Rasse zuzuordnen ist.

Leiterin von Tierheim sieht gute Chancen für den Hund

Laut Jana Feister werden regelmäßig vom Ordnungsamt eingezogene sogenannte Kampfhunde an das Tierheim abgegeben. Das Interesse für Exemplare solcher als gefährlich eingestuften Rassen sei bundesweit groß.

Da Nori von seinem Wesen sich bislang nicht auffällig verhalten habe, sehe sie gute Möglichkeiten, dass der Welpe bald ein neues Zuhause erhält, wo er auch anstandslos zugelassen ist. Für Jana Feister jedenfalls steht fest, dass nicht die Rassezugehörigkeit einen Hund gefährlich macht, sondern die Haltung durch den Menschen. Natürlich schaue sie sich die Interessenten genau an, bevor sie einen Vierbeiner wie diesen „Staff“ vermittelt.