Winter in Brandenburg
: Wann ist eine Schneefanggitter-Montage wirklich Pflicht?

Bei starkem Schneefall drohen Dachlawinen und Eiszapfen. In Brandenburg besteht eine Schneefanggitterpflicht nur unter bestimmten Bedingungen. Wer sie ignoriert, riskiert Haftung.
Von
Hagen Bernard
Eisenhüttenstadt
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Haus mit Schneegitter: Obwohl dieses Wohnhaus kein steiles Dach aufweist, ist es mit einem Schneeschutz ausgerüstet. Es steht an der Puschkin-Straße in Eisenhüttenstadt.

Haus mit Schneegitter: Obwohl dieses Wohnhaus kein steiles Dach aufweist, ist es mit einem Schneeschutz ausgerüstet. Es steht an der Puschkin-Straße in Eisenhüttenstadt.

Hagen Bernard
  • In Brandenburg besteht Schneefanggitterpflicht nur unter bestimmten Bedingungen, etwa bei starker Dachneigung.
  • Häuser mit Dächern zu öffentlichen Verkehrsflächen müssen Schneefanggitter besitzen.
  • Warnschilder sind nur notwendig, wenn kein Schneefanggitter vorhanden ist.
  • Schnee und Eiszapfen sollten schnell entfernt werden, um Schäden und Haftung zu vermeiden.
  • Passanten sollten bei Schneefall besonders vorsichtig sein, da Schutzsysteme nicht alles verhindern können.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Wenn Schnee und Eiszapfen vom Hausdach fliegen – anhaltende Schneefälle stellen Hausbesitzer und Passanten bei massiven Wintereinbrüchen regelmäßig vor diese Frage. Während diese in höheren Regionen regelmäßig auftaucht, stellt sie sich beispielsweise im Flachland nur gelegentlich.

Grundsätzlich sind Hausbesitzer im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht angehalten, Maßnahmen zum Schutz vor Dachlawinen und herabstürzenden Eiszapfen zu ergreifen. Geregelt ist das laut der Eisenhüttenstädter Dachdeckerfirma Dawa in der Bauordnung von Brandenburg. Zusätzlich können Kommunen dafür ihre Regelungen treffen.

Generell besteht eine Schneefanggitterpflicht für Hauseigentümer nur unter bestimmten Bedingungen. Neben der Schneelage des Ortes ist dafür die Beschaffenheit und die Lage des Gebäudes ausschlaggebend. So ist im Land Brandenburg vorgeschrieben, dass Häuser mit Dächern, die öffentlichen Verkehrsflächen zugewandt sind, ein Schneefanggitter besitzen müssen. Bei starker Dachneigung (über 45 Grad) kann eine Sicherungspflicht bestehen, auch wenn das Haus nicht an einer Straße oder einem Gehweg grenzt.

Schneefanggitter, Schneestopper und Warnschilder

Andere Schneefangsysteme sind Schneestopper (Schneefanghaken), die in bestimmten Abständen auf dem kompletten Dach verteilt angebracht werden. Zusätzlich können Hauseigentümer im Winter Warnschilder aufstellen, diese sind jedoch bei Vorhandensein eines Schneefanggitters nicht Pflicht.

Grundsätzlich ist es laut der Eisenhüttenstädter Dachdeckerfirma Dawa besser, gleich beim Bau des Hauses solche Vorkehrungen gegen Schneelawinen zu berücksichtigen, da das Nachrüsten in der Regel wesentlich teurer ist. Neben der Bauordnung von Brandenburg gibt es Vorschriften, wie und in welcher Form solche Gitter anzubringen sind. Daher sollte solch ein Gitter auch ein Spezialist anbringen.

Risiken durch Schnee und Eis richtig einschätzen

Beispielsweise sei bei Dächern mit Solarzellen anders vorzugehen und es hänge auch von der Dachlänge ab, ob ein oder zwei Reihen Schneefänger notwendig sind. Außerdem spiele auch die Höhe eines Gebäudes dabei eine Rolle. So würden viele Eigentümer von Einfamilienhäusern auf den Schneeschutz verzichten.

Denn solch ein Schneefänger müsse nicht immer ein Vorteil sein. Schließlich könnte er laut der Dachdeckerfirma Dawa mitunter ein schnelles Abrutschen des Schnees vom Dach behindern. Das kann sich nachteilig auswirken. Schließlich zieht ein Wechsel von Frost und Tauperioden eine Eisbildung nach sich. Je besser das Tauwasser abfließen kann, desto weniger Eis kann sich bilden. Außerdem wiegen eine vergleichbare Eisschicht beziehungsweise nasser Pappschnee das Vielfache von feinem Pulverschnee und belasten daher stärker das Dach.

Eiszapfen, Schneemassen und Haftung

Generell sollten Schneeüberhänge und Eiszapfen so schnell wie möglich entfernt werden. Bei Eiszapfen rät die Dachdeckerfirma Dawa, diese möglichst aufzutauen. Beim Abschlagen könnten Schäden an den Dächern entstehen.

Wenn Hausbesitzer nach Vorschrift gebaut und ihr Dach regelmäßig durch einen Fachbetrieb haben warten lassen, sind sie für Ansprüche nach Unfällen wegen herunterfallender Eiszapfen und Schneemassen nach verschiedenen Gerichtsurteilen gut gerüstet.

Auch der Passant steht in der Pflicht

Letztlich steht bei Unwetter oder besonderen Witterungsbedingungen wie heftigem Schneefall auch der Passant in der Pflicht. Schließlich können Schneefanggitter vom Dach stürzende Schneelawinen und Eiszapfen nicht hundertprozentig verhindern. Notfalls muss der Autobesitzer mal an einer anderen Stelle parken beziehungsweise einen Spaziergang an hohen Häusern mit schneebedeckten Spitzdächern unterlassen.