Tesla Grünheide
: Protest-Camp bei Gigafactory – Baumhäuser dürfen bleiben

Update 20.03.2024, 11:43 Uhr: Im Protest-Camp nahe der Fabrik von Tesla in Grünheide können die Baumhäuser bleiben. Das Verwaltungsgericht hat einem Eilantrag gegen Auflagen der Polizei stattgegeben. Wie wird das begründet?
Von
Christian Heinig,
Kerstin Ewald
Grünheide
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Protest gegen Tesla-Erweiterung: Baumhäuser im Wald nebnen der Gigafactory Grünheide.

Christophe Gateau/dpa

Erfolg für die Umweltaktivisten im Wald neben Tesla: Das Verwaltungsgericht in Potsdam hat am Dienstag (19.3) über die Auflagen für das Protestcamp an der Gigafactory in Grünheide entschieden. Dabei ist dem Eilantrag gegen den Auflagenbescheid des Polizeipräsidiums stattgegeben worden. Das heißt, die Auflagen sind weiter außer Kraft und die Baumhäuser können bleiben. Eine zeitnahe Räumung des Camps durch die Polizei ist vorerst nicht möglich.

In der Begründung des Verwaltungsgerichts heißt es: „Nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur möglichen summarischen Prüfung ist das Gericht der Auffassung, dass die zur Begründung der Auflagen vom Polizeipräsidium vorgetragenen allgemeinen Erwägungen zu einer Unvereinbarkeit des Protestcamps einschließlich der Baumhäuser mit naturschutzrechtlichen und baurechtlichen Vorschriften für die versammlungsrechtlich gebotene Gefahrenprognose nicht ausreichen.“

Versammlungsfreiheit genießt „grundrechtlichen Schutz“

Weiter heißt es, dass sich die Behörde auch nicht im gebotenen Maße mit dem Umstand auseinandergesetzt habe, dass die Versammlungsfreiheit grundrechtlichen Schutz genießt, in den nur unter besonderen Bedingungen eingegriffen werden dürfe, urteilt das Verwaltungsgericht.

Im Polizeipräsidium Brandenburg wird derweil beraten, wie mit dem Beschluss umgegangen wird. „Die Entscheidung ist uns zugegangen und befindet sich in der Prüfung“, teilte Pressesprecher Ferdinand Menz auf Nachfrage mit. Es besteht die Möglichkeit, gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen. Darauf weist das Verwaltungsgericht Potsdam in seinem Bescheid hin.

Polizei legt am Gericht Beschwerde ein

Die Polizei am Dienstag (19. März) vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam Beschwerde eingelegt. Das sagte Innenminister Michael Stübgen (CDU) am Mittwoch (20. März).

Die Polizei hatte am Freitag (15.3.) unter anderem den Abbau der Baumhäuser per Auflagenbescheid angeordnet. Neben dem Abbau sahen die Auflagen außerdem ein striktes Betretungsverbot der Bauten vor. Dagegen hatten die Aktivisten einen Eilantrag eingereicht. Sie lehnen den Rückbau ab, da die Baumhäuser ein elementarer Bestandteil ihres Protestes seien, wie eine Sprecherin der Initiative „Tesla stoppen“ sagte.

Freude im Protest-Camp in Grünheide

Im Protest-Camp in Grünheide fand indes am frühen Nachmittag (14 Uhr) eine Pressekonferenz statt. Just wenige Minuten vor Beginn der Konferenz war bei den Aktivisten und Aktivistinnen gegen die Teslaerweiterung die Information zur Rechtswidrigkeit der jüngsten Auflagen eingegangen. So wurde die Veranstaltungen von einigem Applaus und Jubelrufen der Protestierenden begleitet. „Alle Auflagen, die wir bekommen haben, waren rechtswidrig. Wir haben in allen Punkten recht bekommen und werden deswegen auch weiterhin hier bleiben“, sagte Mika Elster, Pressesprecher von „Tesla stoppen“ im Rahmen der Konferenz.

Spannung im Protest-Camp: Wenige Minuten vor Beginn der Pressekonferenz kam die Nachricht zu den gekippten Auflagen in Grünheide an.

Kerstin Ewald

Auch Manu Hoyer von der Bürgerinitiative Grünheide nahm am Dienstag an der Pressekonferenz im Wald statt. „Ich bin überglücklich und freue mich, dass das Camp bleiben kann“, kommentierte sie die aktuelle Gerichtsentscheidung gegenüber dem Märkischen Medienhaus. Sie habe ohnehin nicht wirklich nachvollziehen können, warum die Regierung jetzt Flora und Fauna gegen das Camp schützen wolle, wo sie doch aber zulassen will, dass über 100 Hektar desselben Waldes gerodet werden sollen.

Auch Sebastian Walter, Vorsitzende der Linksfraktion im Brandenburger Landtag, kommentierte die Nachricht aus Potsdam: „Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Sie ist deutliches Stoppzeichen an den Wirtschafts- und den Innenminister, die beide versuchten, das Versammlungsrecht politisch zu missbrauchen, um Stimmung gegen die Proteste von Tesla zu machen“, heißt es in einer Mitteilung aus seinem Büro. Die Auflagen der Versammlungsbehörde seien von Anbeginn „weder deeskalierend noch zielführend“ gewesen. Dialog und Deeskalation seien nun notwendig.

Aktivisten gegen Tesla-Erweiterung – „Plan B“ liegt vor

Seit Ende Februar besetzen rund 80 Aktivisten der Initiative „Tesla stoppen“ den Wald nahe der Gigafactory und haben dazu Baumhäuser gebaut. Mit ihrer Aktion wollen sie eine Rodung des Waldstücks im Zuge einer geplanten Erweiterung des Tesla-Geländes verhindern. Zudem wollen sie das Bürgervotum der Grünheider dagegen unterstützen. Eine Mehrheit der Anwohner hatte sich gegen die Erweiterung des US-Elektroautobauers ausgesprochen. Inzwischen haben Tesla und die Gemeinde einen „Plan B“ für die Erweiterung vorgelegt. Er sieht vor, dass nur noch etwa die Hälfte des Waldes gerodet werden soll, um unter anderem einen Güterbahnhof zu errichten.

Der Artikel wird fortlaufend aktualisiert.