Feuerwerk in Frankfurt (Oder)
: 500 Kilo Pyrotechnik, Transporter auf A12 gestoppt

Die Bundespolizei beschlagnahmte 500 Kilogramm Pyrotechnik auf der Autobahn 12 bei Frankfurt (Oder). Das Auto kam gerade aus Polen. Was zu dem Fall bekannt ist.
Von
Nicole Buhlau
Frankfurt (Oder)
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Bundespolizei Autobahn Frankfurt (Oder) Pyrotechnik Feuerwerk

In dem französischen Transporter stapeln sich die Kisten voller Feuerwerkskörper. Das Fahrzeug wurde von der Bundespolizei auf der Autobahn A12 bei Frankfurt (Oder) gestoppt. Was passiert jetzt mit der Pyrotechnik?

Bundespolizei Berlin
  • Bundespolizei stoppte Kleintransporter mit 500 kg Pyrotechnik auf der A12 bei Frankfurt (Oder).
  • 1.500 Feuerwerkskörper im Wert von über 4.000 Euro wurden beschlagnahmt.
  • Ladung enthielt F2- und F3-Feuerwerke mit knapp 80 kg Nettoexplosivmasse.
  • Feuerwerk wurde in Polen gekauft, Entschärfungsdienst sicherte und asservierte es.
  • Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Einsatzkräfte der Bundespolizei haben am Mittwochvormittag (3. Dezember 2025) auf der Autobahn 12 bei Frankfurt (Oder) einen Kleintransporter gestoppt, der bis unters Dach mit Pyrotechnik beladen war. Die Beamtinnen und Beamten beschlagnahmten rund 1.500 Feuerwerkskörper im Wert von über 4.000 Euro.

Gegen 11 Uhr kontrollierte eine Streife den in Frankreich zugelassenen Transporter. Der Fahrer und Beifahrer wiesen sich mit französischen Ausweisen aus. Bei der Überprüfung entdeckten die Einsatzkräfte mehr als 500 Kilogramm pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorien F2 und F3 mit einer „Nettoexplosivmasse von knapp 80 Kilogramm“, meldet die Bundespolizei.

Beschlagnahmtes Feuerwerk wird von der Polizei entschärft

Feuerwerkskörper werden in Kategorien F1 bis F4 eingeteilt. F2 sind Kleinfeuerwerke wie Raketen oder Böller. Für spezielle Artikel ist eine behördliche Erlaubnis nötig. F3 umfasst Mittelfeuerwerke, die nur von Berechtigten mit Genehmigung auf großen, offenen Flächen eingesetzt werden dürfen.

F1 bezeichnet ungefährliche Kleinstfeuerwerke wie Wunderkerzen, die bereits ab zwölf Jahren und ganzjährig erlaubt sind. F4 sind Großfeuerwerke, die nur von Fachleuten mit spezieller Erlaubnis gezündet werden dürfen.

Der 24-jährige Beifahrer hatte die Feuerwerkskörper zuvor im polnischen Gorzów gekauft. Das belegten die Quittungen, die der junge Mann bei sich führte.

Der Kleintransporter wurde zur Dienststelle der Bundespolizei gebracht, wo der Entschärfungsdienst die Ladung entlud und sicherte. Die beschlagnahmte Pyrotechnik wird nun asserviert und soll später vernichtet werden.

Gegen den 24-jährigen Franzosen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durften die beiden Männer ihre Reise fortsetzen.