Prozess in Fürstenwalde: Diebstahl mit Waffen im Supermarkt – wie entscheidet das Gericht?

Amtsgericht in Fürstenwalde – 42-jähriger steht wegen bewaffneten Diebstahl vor Gericht
Joachim EggersDer 42-jährige Angeklagte betritt den Gerichtssaal im schwarzen Jogginganzug und ohne Rechtsbeistand. Er soll einen Diebstahl mit Waffen begangen haben. Seinen Ausweis kann er nicht vorlegen: Er habe ihn kürzlich verloren.
Der Angeklagte gesteht die Tat sofort. Am 5. Dezember 2022, um 16.20 Uhr, hat der 42-Jährige in einem Geschäft in der Karl-Liebknecht-Straße in Fürstenwalde mehrere Lebensmittel und Getränke in seinen Rucksack gesteckt, mit der Absicht, sie nicht zu bezahlen. Dabei handelte es sich unter anderem um 22 Dosen Bier, mehrere Dosen Capri Sun Bubble und Serrano Schinken.
Diebstahl – Klappmesser in der Bauchtasche
Der Gesamtwert der Waren, die der Mann in seinem Rucksack verstaute, lag bei 44,10 Euro. Er begab sich zur Kasse und bezahlte lediglich eine Tüte Gummibärchen, um seine Tat zu vertuschen. In der Gürteltasche, die der Täter während des Diebstahls umgeschnallt hatte, befand sich ein Klappmesser, welches er stets griffbereit hielt. Es kam aber nicht zum Einsatz.
Den Diebstahl konnte der Angeklagte jedoch nicht vollenden, da er noch rechtzeitig von einem Mitarbeiter bemerkt und zur Rechenschaft gezogen wurde. Der gelernte Maurer ist schon seit ein paar Jahren arbeitslos und bezieht knapp 500 Euro Bürgergeld. Er lebt allein und sagt, er wollte nur etwas Essen und Trinken haben. Die Lebensmittel habe er jedoch nicht bezahlen können. In den Wochen vor Weihnachten sei sein Geld für Geschenke an Freunde draufgegangen.
Die Richterin befragt den Angeklagten zu der Herkunft des Messers. Wieso trägt er überhaupt eines bei sich? Das sei in der Stadt doch normal, antwortet der Mann, für den Fall, dass man es mit Jugendlichen zu tun bekomme. Er habe es im Laden ja nicht verwendet. Dennoch, erläutert ihm die Richterin, wirkt sich allein schon die Tatsache, dass er eine Waffe bei sich hatte, auf das Urteil aus – er könnte es ja doch ziehen. Nach rekordverdächtigen knapp 20 Minuten wird die Beweisaufnahme geschlossen. „Das war die kürzeste Verhandlung, die ich je hatte“, kommentiert der vorbestrafte Angeklagte mit einem Lachen.
Diebstahl im Supermarkt – das Urteil
Er wird zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt; die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zusätzlich muss er 60 Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung leisten. Die Staatsanwältin und der Angeklagte verzichten auf das Rechtsmittel, das Urteil wird rechtskräftig. „Ich will Sie nicht wiedersehen“, gibt die Richterin dem Angeklagten mit auf den Weg.


