Kriminalität bei Fürstenwalde
: Mann verteidigt 1926 Chef und landet im Gefängnis

Bei einer Schießerei vor 100 Jahren bei Fürstenwalde wurde ein Mann getötet. Was die Zeugen zu dem Fall sagten, berichtet eine Zeitung jener Zeit.
Von
Henriette Brendler
Fürstenwalde
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Ein Hartmannsdorfer Landwirt und sein Kutscher waren vor 100 Jahren in eine Schießerei vor dem Gasthaus im Ort verwickelt. Im Frühjahr 1926 wurde der Fall vor Gericht verhandelt. Das undatierte Foto zeigt die Dorfstraße von Hartmannsdorf bei Fürstenwalde zu DDR-Zeiten.

Ein Hartmannsdorfer Landwirt und sein Kutscher waren vor 100 Jahren in eine Schießerei vor dem Gasthaus im Ort verwickelt. Im Frühjahr 1926 wurde der Fall vor Gericht verhandelt. Das undatierte Foto zeigt die Dorfstraße von Hartmannsdorf bei Fürstenwalde zu DDR-Zeiten.

Museum Fürstenwalde
  • Vor 100 Jahren kam es vor dem Gasthaus in Neu-Hartmannsdorf zu einer Schießerei.
  • Angeklagt war der 25-jährige Kutscher Leo W., ehemals Reichswehr, ohne Waffenschein.
  • Er gab an, seinen betrunkenen Arbeitgeber verteidigt zu haben – zunächst mit Fäusten.
  • Danach schoss er erst in die Luft, dann in die Menge; ein Bäcker starb, zwei wurden verletzt.
  • Das Gericht verurteilte ihn nach der Verhandlung im Frühjahr 1926 zu 1 Jahr und 1 Monat.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ende April des Jahres 1926 trat das Fürstenwalder Schöffengericht zusammen, um einen schwierigen Fall zu verhandeln: eine Schießerei vor dem Gasthaus in Neu-Hartmannsdorf. Unter dem Titel „Die Neu-Hartmannsdorfer Revolverschießerei“ veröffentlichte die Fürstenwalder Zeitung einen langen Artikel dazu.

Bei dem Angeklagten handelte es sich um den 25-jährigen Kutscher Leo W. Laut Redaktion hatte er bei der Reichswehr gedient und danach eine Anstellung bei dem Landwirt K. in Neu-Hartmannsdorf „als Wirtschaftseleve“ angetreten.

Warum der junge Mann nun wegen unerlaubten Waffenbesitzes, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung angeklagt war, erfuhren die Leserinnen und Leser aus dem Lokalblatt: „Er fuhr seinen Arbeitgeber zur Denkmalsweihe nach Spreenhagen. Auf der Rückfahrt wurde in Neu-Hartmannsdorf beim Gastwirt Kr. eingekehrt, wo Tanzmusik war. Bei Fahrten über Land nahm W. stets seinen Revolver mit. Einen Waffenschein besaß er nicht.“

Angeklagter habe seinen Chef bei Fürstenwalde verteidigt

Der Angeklagte erklärte bei der Befragung, dass er in Spreenhagen schon mal bedroht worden sei und deshalb vorsorglich seinen Revolver geladen habe. Sein Arbeitgeber, Landwirt K., habe an diesem Abend viel getrunken, im Lokal mit einigen Leuten gestritten und sei dann draußen „auf der Straße angefallen und zu Boden geworfen“ worden.

Er berichtete weiter, dass er auf die Hilferufe seines Chefs hinzu geeilt sei und ihn zunächst mit den Fäusten verteidigt habe. „Und weil die Leute nicht wichen, feuerte er drei Schreckschüsse in die Luft ab, danach in die Menge“, so das Blatt.

Ein Schrei sei zu hören gewesen und die Beteiligten seien weggelaufen. Auch die Pferde hätten gescheut und mussten erst wieder von ihm eingefangen werden. „Nach des Angeklagten Meinung wäre K. totgeschlagen worden, wenn er sich nicht für ihn eingesetzt hätte“, schreibt die Zeitung.

Um die Abläufe des Vorfalls klären zu können, wurden im Zuge der Beweisaufnahme 13 Zeugen verhört. Ein einheitliches Bild ließ sich dennoch nicht rekonstruieren. Weder wussten die Zeugen zu sagen, ob der Landwirt seinen Kutscher zum Schießen aufgefordert hatte, noch waren sie sich einig darin, warum es zum Streit gekommen war.

Was Zeugen zu einer Schießerei bei Fürstenwalde sagen

Der Zeuge Tischler aus Spreenhagen sagte zumindest aus, dass Landwirt K. beim Rausgehen dem Bäcker Seiler „Halt’s Maul Bäckerfritze!“ zugerufen hatte, worauf dieser ihm mit seinem Stock auf den Zylinder geschlagen haben soll. Seiler habe dafür noch eine Backpfeife von K. kassiert.

In die handgreifliche Auseinandersetzung waren noch weitere Bäcker involviert. Einer von ihnen wurde letztendlich durch den Schuss des Kutschers Leo W. getroffen und starb, zwei andere wurden verletzt.

Der Staatsanwalt plädierte auf Notwehr und beantragte 9 Monate und 2 Wochen Gefängnis. „Das Gericht ging noch über das Strafmaß hinaus und verurteilte den Angeklagten zu 1 Jahr und 1 Monat Gefängnisstrafe“, heißt es abschließend in dem Artikel.