Messerattacke: Getöteter Asylbewerber und Angreifer in Zehdenick waren mit Corona infiziert

Der Asylbewerber war in der Zehdenicker Gemeinschaftsunterkunft ums Leben gekommen.
Julian StähleDie Kreisverwaltung erklärte am Dienstagnachmittag, dass die Kontaktpersonen des umgebrachten Flüchtlings nicht abschließend ermittelt werden konnte. Deshalb bestehe der Verdacht, dass alle 76 Bewohner des Heimes in Zehdenick an Sars CoV2 erkrankt sein könnnten. Sie sollen jetzt von Sozialarbeitern betreut und versorgt werden. Der inhaftierte Tatverdächtige wurde in der Justizvollzugsanstalt Wulkow isoliert, wie das Justizministerium am Dienstag in Postdam mitteilte.
Die Polizeidirektion in Neuruppin erklärte am Dienstag auf Nachfrage, dass auch 21 Polizeibeamte, die in der Tatnacht in Zehdenick im Einsatz waren, auf eine mögliche Corona–Infektion getestet werden sollen. Sollten die Tests negativ ausfallen, könnten die Kollegen wieder ihren Dienst versehen, sagte Polizeisprecher Matthias Krüger.
Stadtbrandmeister Gerd Leege erklärte am Dienstag, dass die Einsatzkräfte der Feuerwehr sich keinem Test unterziehen müssen. Sie seien in der Tatnacht in Zehdenick weit genug entfernt von den infizierten Flüchtlingen gewesen.
Der Corona–Verdacht des Zehdenicker Tatverdächtigen hatte schon am Montag auch Einfluss auf den Prozess gegen zwei mutmaßliche Drogenkuriere, die sich wegen eines Transportes nach Wolfsruh vor dem Landgericht Neuruppin verantworten müssen. Der Vorsitzende Richter der 1. Großen Strafkammer, Udo Lechtermann, informierte am Montag zum Auftakt des Prozesses über die an dem Tag noch mutmaßliche Infizierung des Tatverdächtigen von Zehdenick. Denn Beisitzender Richter in dem Verfahren ist Jörn Kattenstroh, der nach der Tat mit dem mutmaßlichen Angreifer als Haftrichter Kontakt hatte. Er betrat den Verhandlungssaal am Montagmorgen mit Mundschutz, der bis unter die Augen reichte. Alle Prozessbeteiligen und Anwesenden im Saal 2 des Landgerichtes wurden wie üblich aufgefordert, ihre Kontaktdaten in eine Liste einzutragen. Das Gericht sei angehalten worden, den Prozess wie geplant am Montag zu beginnen, so Lechtermann. Anderenfalls hätte ein neuer Termin für die Eröffnung der Hauptverhandlung anberaumt werden müssen. Es wäre dann der dritte Anlauf gewesen, den Litauern den Prozess zu machen.
Sollte sich der Richter tatsächlich infiziert haben, müsste die Hauptverhandlung unterbrochen werden. In Corona–Zeiten sei das bis zu zwei Monaten möglich, sagte Gerichtssprecherin Iris le Claire. Normalerweise betrage diese Frist nur drei Wochen. „Wir gehen nicht leichtfertig mit Corona um“, stellte die Gerichtssprecherin fest. Man müsse bedenken, dass die Angeklagten seit Mitte 2019 in Untersuchungshaft sitzen und sie ein Recht darauf hätten, dass das Verfahren zum Abschluss gebracht werde.
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