Diebstahl in Königs Wusterhausen
: Diebe greifen Ladendetektiv an - einer entkommt

Ein Diebes-Duo wurde in einem Drogeriemarkt in der Innenstadt von Königs Wusterhausen ertappt. Während einer der Täter um sich schlug, rannte der andere mit der Beute davon.
Von
Till Eichenauer
Königs Wusterhausen
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Polizeibeamte haben in Stuttgart einen 30-Jährigen festgenommen. Er soll mit Kokain gedealt haben (Symbolfoto).

Ein Mann in Handschellen: Wegen des Verdacht des räuberischen Diebstahls in Königs Wusterhausen bleibt der tatvedächtige 48-Jährige zunächst in Gewahrsam. (Symbolbild)

dpa
  • Räuberischer Diebstahl in Königs Wusterhausen: Angriff in Drogeriemarkt an Karl-Marx-Straße.
  • Ein 48-Jähriger wurde nach Passieren der Kassen gestellt und schlug den Ladendetektiv nieder.
  • Ein zweiter Täter nahm die Beute im Wert von mehreren hundert Euro und flüchtete unerkannt.
  • Die Polizei nahm den 48-Jährigen fest – Haftantrag der Staatsanwaltschaft liegt vor.
  • Es läuft ein Ermittlungsverfahren; nach dem flüchtigen Tatverdächtigen wird gefahndet.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

In Königs Wusterhausen ist es am Montagabend (24.8.) kurz nach 17 Uhr in einem Drogeriemarkt an der Karl-Marx-Straße zu einem räuberischen Diebstahl gekommen. Wie die Polizei informierte, hatten Ladendetektive des Marktes einen 48-jährigen Dieb auf frischer Tat erwischt.

Der Mann soll versucht haben, Kosmetika im Wert von mehreren hundert Euro zu stehlen. Als er den Kassenbereich bereits passiert hatte, wurde er angehalten. Dabei stieß er den Ladendetektiv zu Boden und schlug um sich.

Während der Auseinandersetzung nahm ein zweiter Täter die Beute an sich und flüchtete unerkannt. Den gewalttätigen 48‑jährigen Dieb konnte der Ladendetektiv aber festhalten, bis die hinzugerufenen Polizeibeamten eintrafen und ihn festnahmen.

Wenn ein Täter bei einem Diebstahl Gewalt anwendet, dann wird daraus ein räuberischer Diebstahl“, erklärt Sascha Erler, Sprecher der Polizeidirektion Süd, den Fall. „Die Staatsanwaltschaft hat daher einen Haftantrag gestellt.“ Bei einer Verurteilung droht laut Gesetzbuch eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.

Nach dem zweiten Tatverdächtigen, der mit der Beute verschwunden ist, wird bis zur Stunde gefahndet. Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des räuberischen Diebstahls ein.